Rechner: Entlastungsbetrag (131 €) planen & abrechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 13.05.2026

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Zusätzlich zum Pflegegeld steht jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu (bis Ende 2024 waren es 125 Euro). Damit können Sie z. B. eine anerkannte Putzhilfe, Einkaufshilfen oder Alltagsbegleiter bezahlen.

Das Problem: Das Geld wird nicht automatisch überwiesen, Sie müssen es aktiv bei der Pflegekasse abrechnen. Sammeln Sie das Geld an, ist Vorsicht geboten: Restbudgets aus dem Vorjahr verfallen gnadenlos am 30. Juni! Mit unserem Tool berechnen Sie Ihr exaktes Restguthaben und erstellen in einem Rutsch ein fertiges Erstattungsformular für Ihre Rechnungen.

WICHTIG: Nur zugelassene Anbieter!

Sie können den Entlastungsbetrag leider nicht dafür nutzen, Ihrer Enkelin oder der netten Nachbarin 131 Euro für das Putzen zu geben. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen nur, wenn der Dienstleister nach Landesrecht anerkannt (zertifiziert) ist. Fragen Sie bei Pflegediensten oder gewerblichen Haushaltshilfen immer vorher nach dieser Zertifizierung nach § 45b SGB XI!

Hinweis zur Datenspeicherung: Alle Funktionen nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Es findet keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an unsere Server statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text und alle Ergebnisse sind ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollten vor dem Versand von Ihnen geprüft und ggf. angepasst werden.

Redaktionell geprüft am: 13.05.2026

1) Ihr Budget & Fristen

(Wichtig, um zu wissen, wie viele Monate Sie bereits ansparen konnten.)

(Falls Sie das nicht wissen, lassen Sie eine 0 stehen oder fragen Sie kurz bei Ihrer Pflegekasse nach.)

2) Erstattungs-Formular erstellen (Optional)

Möchten Sie direkt Rechnungen einreichen? Füllen Sie diese Felder aus, um ein fertiges Anschreiben für die Pflegekasse zu generieren. (Ihre Daten bleiben sicher auf Ihrem Gerät).

Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft

Die Pflegekasse lehnt Ihre Rechnungen für den Entlastungsbetrag ab? Oder Ihr Pflegegeld wurde ohne Vorwarnung gekürzt? Clerion analysiert Briefe der Pflegekasse, erklärt Ihnen die Begründung in einfachem Deutsch und erstellt auf Knopfdruck maßgeschneiderte Widersprüche.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zum Entlastungsbetrag

Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen, wenn ich niemanden brauche?

Nein, der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Wenn Sie keine Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern einreichen, verfällt das angesparte Geld unweigerlich.

Ich habe eine Verhinderungspflegekraft privat bezahlt. Geht das über den Entlastungsbetrag?

Das ist ein Sonderfall: Auf Antrag kann der Entlastungsbetrag auch genutzt werden, um private Helfer bei der Verhinderungspflege zu bezahlen, ABER erst dann, wenn Ihr normales Verhinderungspflege-Budget (der Gemeinsame Jahresbetrag) bereits aufgebraucht ist.

Gilt der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?

Nein. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist ausschließlich für die Pflege im häuslichen Umfeld (oder in ambulant betreuten Wohngruppen) gedacht. In der vollstationären Pflege im Pflegeheim wird er nicht gezahlt.

Quellen & weiterführende Links