Rechner: Entlastungsbetrag (131 €) planen & abrechnen
Zur Übersicht: Pflege & AngehörigeFachlich geprüft | Stand: 13.05.2026
Direkt zur Budget-Prüfung & PDF-GeneratorZusätzlich zum Pflegegeld steht jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu (bis Ende 2024 waren es 125 Euro). Damit können Sie z. B. eine anerkannte Putzhilfe, Einkaufshilfen oder Alltagsbegleiter bezahlen.
Das Problem: Das Geld wird nicht automatisch überwiesen, Sie müssen es aktiv bei der Pflegekasse abrechnen. Sammeln Sie das Geld an, ist Vorsicht geboten: Restbudgets aus dem Vorjahr verfallen gnadenlos am 30. Juni! Mit unserem Tool berechnen Sie Ihr exaktes Restguthaben und erstellen in einem Rutsch ein fertiges Erstattungsformular für Ihre Rechnungen.
WICHTIG: Nur zugelassene Anbieter!
Sie können den Entlastungsbetrag leider nicht dafür nutzen, Ihrer Enkelin oder der netten Nachbarin 131 Euro für das Putzen zu geben. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen nur, wenn der Dienstleister nach Landesrecht anerkannt (zertifiziert) ist. Fragen Sie bei Pflegediensten oder gewerblichen Haushaltshilfen immer vorher nach dieser Zertifizierung nach § 45b SGB XI!
Redaktionell geprüft am: 13.05.2026
Häufige Fragen (FAQ) zum Entlastungsbetrag
Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen, wenn ich niemanden brauche?
Nein, der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Wenn Sie keine Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern einreichen, verfällt das angesparte Geld unweigerlich.
Ich habe eine Verhinderungspflegekraft privat bezahlt. Geht das über den Entlastungsbetrag?
Das ist ein Sonderfall: Auf Antrag kann der Entlastungsbetrag auch genutzt werden, um private Helfer bei der Verhinderungspflege zu bezahlen, ABER erst dann, wenn Ihr normales Verhinderungspflege-Budget (der Gemeinsame Jahresbetrag) bereits aufgebraucht ist.
Gilt der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?
Nein. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist ausschließlich für die Pflege im häuslichen Umfeld (oder in ambulant betreuten Wohngruppen) gedacht. In der vollstationären Pflege im Pflegeheim wird er nicht gezahlt.