Rechner: Stundenweise Verhinderungspflege ("Unter-8-Stunden-Regel")

Neues Budget: 3.539 €
100% Pflegegeld behalten
Legaler "Hack"
Anonym & Sicher
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Fachlich geprüft | Stand: 13.05.2026

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Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Die Pflegekasse zahlt deshalb eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege). Doch hier lauert eine böse Falle: Fährt die Pflegeperson für einen ganzen Tag oder das Wochenende weg, kürzt die Kasse für diese Tage das ohnehin knappe Pflegegeld um 50 Prozent!

Die Lösung ist die "Unter-8-Stunden-Regel": Wenn die Ersatzkraft (z. B. eine Nachbarin, ein Freund oder ein Dienst) für weniger als 8 Stunden am Tag einspringt, wird Ihr Pflegegeld zu 100 % weitergezahlt. Zudem zählen diese stundenweisen Einsätze nicht zu der Höchstdauer von 8 Wochen. Mit unserem Planer teilen Sie Ihr neues Jahresbudget von 3.539 € (gültig seit Juli 2025) perfekt ein, ohne Kürzungen zu riskieren.

WICHTIG: Die Verwandtschafts-Falle (§ 39 SGB XI)

Das volle Budget von 3.539 Euro steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn die Ersatzpflege von Personen übernommen wird, die nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind (z. B. Nachbarn, Freunde, Bekannte) und nicht im selben Haushalt leben.

Springen nahe Angehörige ein (z. B. Tochter pflegt, Enkelin übernimmt die Ersatzpflege), deckelt die Pflegekasse den Betrag auf das 1,5-fache des jeweiligen monatlichen Pflegegeldes (plus eventuell nachgewiesene Fahrtkosten).

Tipp zum neuen Gesetz: Das getrennte Rechnen hat ein Ende! Seit Mitte 2025 gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag. Die Budgets von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zu einem großen Topf von 3.539 Euro verschmolzen, aus dem Sie völlig flexibel schöpfen können.
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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text und alle Ergebnisse sind ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollten vor dem Versand von Ihnen geprüft und ggf. angepasst werden.

Redaktionell geprüft am: 13.05.2026

1) Ihr verfügbares Budget

Standardmäßig sind hier die vollen 3.539 € (Gemeinsamer Jahresbetrag) eingetragen. Wenn Sie bereits Kurzzeitpflege genutzt haben oder nahe Angehörige einspringen (Deckelung!), passen Sie den Betrag entsprechend an.

2) Planung der Ersatzpflege

Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft

Die Pflegekasse kürzt Ihnen fälschlicherweise das Pflegegeld, obwohl die Ersatzkraft unter 8 Stunden da war? Oder Rechnungen werden nicht erstattet? Clerion prüft Bescheide, erkennt Berechnungsfehler der Kassen und generiert auf Knopfdruck maßgeschneiderte, rechtssichere Widersprüche.

Weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zur stundenweisen Verhinderungspflege

Zählen die 8 Stunden pro Kalendertag oder pro Einsatz?

Die 8-Stunden-Grenze gilt streng pro Kalendertag. Wenn die Ersatzkraft morgens für 4 Stunden kommt und abends noch einmal für 5 Stunden (insgesamt 9 Stunden am selben Tag), greift die stundenweise Regelung nicht mehr. Das Pflegegeld wird für diesen Tag um 50 % gekürzt.

Darf ich die stundenweise Pflege jede Woche nutzen?

Ja, absolut. Solange Sie pro Tag unter 8 Stunden bleiben, gibt es keine Begrenzung der Tage (die alte 8-Wochen-Frist gilt hierfür nicht). Die einzige Begrenzung ist Ihr monetäres Jahresbudget von 3.539 Euro.

Kann ich das Budget auch in bar auszahlen lassen?

Nein. Die Verhinderungspflege funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie (oder die Ersatzkraft) treten in Vorkasse oder Sie reichen die Rechnung der Ersatzkraft / des Pflegedienstes bei der Pflegekasse ein, woraufhin das Geld auf Ihr Konto erstattet wird.

Quellen & weiterführende Links