Hilfe und Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist eine verantwortungsvolle und oft sehr erfüllende Aufgabe, kann aber auch körperlich und seelisch sehr belastend sein. Es ist wichtig, dass Sie als pflegende:r Angehörige:r auch auf sich selbst achten und Unterstützungsangebote wahrnehmen, um nicht auszubrennen. Diese Seite bietet einen Überblick über mögliche Hilfen und Entlastungsleistungen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Warum ist Entlastung so wichtig?
Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz und stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig zurück. Dauerhafte Überlastung kann zu gesundheitlichen Problemen, sozialer Isolation und psychischen Belastungen führen. Regelmäßige Auszeiten und Unterstützung sind entscheidend, um die eigene Gesundheit zu erhalten und die Pflege langfristig leisten zu können.
Gesetzliche Leistungsansprüche zur Entlastung
Die Pflegeversicherung (SGB XI) sieht verschiedene Leistungen vor, die pflegende Angehörige direkt oder indirekt entlasten können. Voraussetzung ist meist ein anerkannter Pflegegrad der zu pflegenden Person.
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Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):
Ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn Sie als Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einem bestimmten Betrag für bis zu sechs Wochen pro Jahr. (Siehe auch unsere Infoseite zur Verhinderungspflege).
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Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI):
Bietet die Möglichkeit einer vorübergehenden vollstationären Pflege in einer Einrichtung, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Kann auch zur Entlastung genutzt werden. (Siehe auch unsere Infoseite zur Kurzzeitpflege).
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Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (§ 41 SGB XI):
Die pflegebedürftige Person wird tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und gepflegt. Dies kann Angehörige erheblich entlasten, die z.B. berufstätig sind oder nachts Ruhe benötigen.
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Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI):
Allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag (aktuell 125 Euro) zu. Dieser kann für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, z.B. für Betreuungsgruppen, anerkannte Haushaltshilfen oder zur Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer. Dies entlastet auch die Angehörigen.
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Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI):
Die Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an, in denen pflegende Angehörige praktisches Wissen und Fertigkeiten für die Pflege erlernen können. Dies kann die Pflegesituation erleichtern und Sicherheit geben.
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Zuschüsse für Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI):
Barrierefreie Umbauten können die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern, was indirekt auch die Pflegeperson entlastet. (Siehe auch unsere Infoseite zur Wohnraumanpassung).
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Neben den direkten Leistungen der Pflegekasse gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Angebote, die pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten:
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Pflegeberatung (§ 7a SGB XI):
Jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Diese wird von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder unabhängigen Beratungsstellen angeboten. Sie hilft, den Hilfebedarf zu ermitteln und einen Versorgungsplan zu erstellen.
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Pflegestützpunkte:
Diese lokalen Anlaufstellen bieten umfassende und unabhängige Beratung rund um das Thema Pflege.
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Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige:
Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr entlastend sein und wertvolle Tipps geben.
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Sozialdienste von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen:
Helfen bei der Organisation der Weiterversorgung nach einem Klinikaufenthalt.
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Wohlfahrtsverbände und kirchliche Träger:
Bieten oft vielfältige Unterstützungsdienste an.
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Online-Portale und Informationsdienste:
Zahlreiche Webseiten (z.B. vom Bundesgesundheitsministerium, Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Stiftung Warentest) bieten verlässliche Informationen.
Achten Sie auf sich selbst!
Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Hilfe anzunehmen oder sich Auszeiten zu gönnen. Achten Sie auf Ihre eigenen körperlichen und seelischen Grenzen. Nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch gut für andere sorgen.
- Nehmen Sie sich regelmäßige Auszeiten.
- Suchen Sie den Austausch mit anderen oder professionelle psychologische Unterstützung, wenn die Belastung zu groß wird.
- Informieren Sie sich aktiv über Ihre Rechte und die Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen.
Hinweis: Die genauen Bedingungen und die Höhe der Leistungen können je nach Pflegekasse und individueller Situation variieren. Informieren Sie sich immer direkt bei Ihrer Pflegekasse oder einer qualifizierten Beratungsstelle.