Hilfe und Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist eine verantwortungsvolle und oft sehr erfüllende Aufgabe, kann aber auch körperlich und seelisch sehr belastend sein. Es ist wichtig, dass Sie als pflegende:r Angehörige:r auch auf sich selbst achten und Unterstützungsangebote wahrnehmen, um nicht auszubrennen. Diese Seite bietet einen Überblick über mögliche Hilfen und Entlastungsleistungen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Autor: Kassen-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Warum ist Entlastung so wichtig?

Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz und stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig zurück. Dauerhafte Überlastung kann zu gesundheitlichen Problemen, sozialer Isolation und psychischen Belastungen führen. Regelmäßige Auszeiten und Unterstützung sind entscheidend, um die eigene Gesundheit zu erhalten und die Pflege langfristig leisten zu können.

Gesetzliche Leistungsansprüche zur Entlastung

Die Pflegeversicherung (SGB XI) sieht verschiedene Leistungen vor, die pflegende Angehörige direkt oder indirekt entlasten können. Voraussetzung ist meist ein anerkannter Pflegegrad der zu pflegenden Person.

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Neben den direkten Leistungen der Pflegekasse gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Angebote, die pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten:

Achten Sie auf sich selbst!

Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Hilfe anzunehmen oder sich Auszeiten zu gönnen. Achten Sie auf Ihre eigenen körperlichen und seelischen Grenzen. Nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch gut für andere sorgen.

Hinweis: Die genauen Bedingungen und die Höhe der Leistungen können je nach Pflegekasse und individueller Situation variieren. Informieren Sie sich immer direkt bei Ihrer Pflegekasse oder einer qualifizierten Beratungsstelle.

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Checkliste – Entlastung für pflegende Angehörige

Fallbeispiele

Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.

Beispiel 1 — Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege

Ausgangslage: Frau K., 48, pflegt ihre demente Mutter (Pflegegrad 3) neben Vollzeitjob.

Problem: Wochenenden überfordern, Urlaub unmöglich, Burnout droht.

Maßnahme: Entlastungsbetrag (131 €) für Haushaltshilfe, Verhinderungspflege für 2 Wochen Urlaub genutzt. Pflegeberatung plant langfristig.

Ergebnis: Frau K. erholt sich, Mutter sicher betreut. Budget bleibt für weitere Entlastung.

Beispiel 2 — Pflegezeit + Kurzzeitpflege

Ausgangslage: Herr L., 55, pflegt Vater (Pflegegrad 4) nach Schlaganfall, Job gefährdet.

Problem: Pendeln zwischen Arbeit und Pflege, eigene Gesundheit leidet.

Maßnahme: Pflegezeit (3 Monate) beantragt, Kurzzeitpflege für Übergangsphase. Arbeitgeber unterstützt.

Ergebnis: Vater stabilisiert, Herr L. behält Job, Rentenansprüche gesichert.

Hinweis: Entlastungsleistungen sind flexibel kombinierbar. Bei Fragen immer Pflegekasse/Pflegestützpunkt kontaktieren. Frühe Planung vermeidet Krisen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Anspruch auf viele Entlastungsleistungen haben pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad und deren Angehörige. Welche Leistungen im individuellen Fall infrage kommen, klärt die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.

Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn einsetzen?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann – etwa Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder anerkannte Alltagsbegleiter. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege zu Hause, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub oder Krankheit). Die Kurzzeitpflege hingegen findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen.

Wie beantrage ich Entlastungsleistungen?

Der erste Ansprechpartner ist immer die Pflegekasse. Dort können Sie formlos Leistungen beantragen oder sich erklären lassen, welche Unterlagen benötigt werden. Auch Pflegestützpunkte helfen kostenlos bei der Antragstellung.

Kann ich mehrere Entlastungsleistungen kombinieren?

Ja, viele Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind kombinierbar. Es gelten jedoch bestimmte Höchstbeträge und Regeln. Eine Pflegeberatung hilft dabei, die optimale Kombination zu finden.

Bietet die Pflegekasse Schulungen für Angehörige an?

Ja. Pflegekassen finanzieren kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Dort lernen Sie Grundlagen der Pflege, Entlastungsstrategien und Tipps zur eigenen Gesundheit.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung?

Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände und unabhängige Beratungsstellen bieten kostenlose Beratung an. Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und bei der Erstellung eines Versorgungsplans.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 02.01.2026