Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist eine verantwortungsvolle und oft sehr erfüllende Aufgabe, kann aber auch körperlich und seelisch sehr belastend sein. Es ist wichtig, dass Sie als pflegende:r Angehörige:r auch auf sich selbst achten und Unterstützungsangebote wahrnehmen, um nicht auszubrennen. Diese Seite bietet einen Überblick über mögliche Hilfen und Entlastungsleistungen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Warum ist Entlastung so wichtig?
Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz und stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig zurück. Dauerhafte Überlastung kann zu gesundheitlichen Problemen, sozialer Isolation und psychischen Belastungen führen. Regelmäßige Auszeiten und Unterstützung sind entscheidend, um die eigene Gesundheit zu erhalten und die Pflege langfristig leisten zu können.
Gesetzliche Leistungsansprüche zur Entlastung
Die Pflegeversicherung (SGB XI) sieht verschiedene Leistungen vor, die pflegende Angehörige direkt oder indirekt entlasten können. Voraussetzung ist meist ein anerkannter Pflegegrad der zu pflegenden Person.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):
Ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn Sie als Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einem bestimmten Betrag für bis zu sechs Wochen pro Jahr. (Siehe auch unsere Infoseite zur Verhinderungspflege).
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI):
Bietet die Möglichkeit einer vorübergehenden vollstationären Pflege in einer Einrichtung, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Kann auch zur Entlastung genutzt werden. (Siehe auch unsere Infoseite zur Kurzzeitpflege).
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (§ 41 SGB XI):
Die pflegebedürftige Person wird tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und gepflegt. Dies kann Angehörige erheblich entlasten, die z.B. berufstätig sind oder nachts Ruhe benötigen.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI):
Allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag (aktuell 131 Euro) zu. Dieser kann für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, z.B. für Betreuungsgruppen, anerkannte Haushaltshilfen oder zur Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer. Dies entlastet auch die Angehörigen.
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI):
Die Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an, in denen pflegende Angehörige praktisches Wissen und Fertigkeiten für die Pflege erlernen können. Dies kann die Pflegesituation erleichtern und Sicherheit geben.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI):
Barrierefreie Umbauten können die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern, was indirekt auch die Pflegeperson entlastet. (Siehe auch unsere Infoseite zur Wohnraumanpassung).
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Neben den direkten Leistungen der Pflegekasse gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Angebote, die pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten:
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI):
Jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Diese wird von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder unabhängigen Beratungsstellen angeboten. Sie hilft, den Hilfebedarf zu ermitteln und einen Versorgungsplan zu erstellen.
Pflegestützpunkte:
Diese lokalen Anlaufstellen bieten umfassende und unabhängige Beratung rund um das Thema Pflege.
Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige:
Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr entlastend sein und wertvolle Tipps geben.
Sozialdienste von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen:
Helfen bei der Organisation der Weiterversorgung nach einem Klinikaufenthalt.
Wohlfahrtsverbände und kirchliche Träger:
Bieten oft vielfältige Unterstützungsdienste an.
Online-Portale und Informationsdienste:
Zahlreiche Webseiten (z.B. vom Bundesgesundheitsministerium, Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Stiftung Warentest) bieten verlässliche Informationen.
Achten Sie auf sich selbst!
Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Hilfe anzunehmen oder sich Auszeiten zu gönnen. Achten Sie auf Ihre eigenen körperlichen und seelischen Grenzen. Nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch gut für andere sorgen.
Nehmen Sie sich regelmäßige Auszeiten.
Suchen Sie den Austausch mit anderen oder professionelle psychologische Unterstützung, wenn die Belastung zu groß wird.
Informieren Sie sich aktiv über Ihre Rechte und die Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen.
Hinweis: Die genauen Bedingungen und die Höhe der Leistungen können je nach Pflegekasse und individueller Situation variieren. Informieren Sie sich immer direkt bei Ihrer Pflegekasse oder einer qualifizierten Beratungsstelle.
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Checkliste – Entlastung für pflegende Angehörige
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 — Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege
Ausgangslage: Frau K., 48, pflegt ihre demente Mutter (Pflegegrad 3) neben Vollzeitjob.
Maßnahme: Entlastungsbetrag (131 €) für Haushaltshilfe, Verhinderungspflege für 2 Wochen Urlaub genutzt. Pflegeberatung plant langfristig.
Ergebnis: Frau K. erholt sich, Mutter sicher betreut. Budget bleibt für weitere Entlastung.
Beispiel 2 — Pflegezeit + Kurzzeitpflege
Ausgangslage: Herr L., 55, pflegt Vater (Pflegegrad 4) nach Schlaganfall, Job gefährdet.
Problem: Pendeln zwischen Arbeit und Pflege, eigene Gesundheit leidet.
Maßnahme: Pflegezeit (3 Monate) beantragt, Kurzzeitpflege für Übergangsphase. Arbeitgeber unterstützt.
Ergebnis: Vater stabilisiert, Herr L. behält Job, Rentenansprüche gesichert.
Hinweis: Entlastungsleistungen sind flexibel kombinierbar. Bei Fragen immer Pflegekasse/Pflegestützpunkt kontaktieren. Frühe Planung vermeidet Krisen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Anspruch auf viele Entlastungsleistungen haben pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad und deren Angehörige. Welche Leistungen im individuellen Fall infrage kommen, klärt die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn einsetzen?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann – etwa Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder anerkannte Alltagsbegleiter. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege zu Hause, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub oder Krankheit). Die Kurzzeitpflege hingegen findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen.
Wie beantrage ich Entlastungsleistungen?
Der erste Ansprechpartner ist immer die Pflegekasse. Dort können Sie formlos Leistungen beantragen oder sich erklären lassen, welche Unterlagen benötigt werden. Auch Pflegestützpunkte helfen kostenlos bei der Antragstellung.
Kann ich mehrere Entlastungsleistungen kombinieren?
Ja, viele Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind kombinierbar. Es gelten jedoch bestimmte Höchstbeträge und Regeln. Eine Pflegeberatung hilft dabei, die optimale Kombination zu finden.
Bietet die Pflegekasse Schulungen für Angehörige an?
Ja. Pflegekassen finanzieren kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Dort lernen Sie Grundlagen der Pflege, Entlastungsstrategien und Tipps zur eigenen Gesundheit.
Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände und unabhängige Beratungsstellen bieten kostenlose Beratung an. Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und bei der Erstellung eines Versorgungsplans.