Rechner: Mutterschaftsgeld & Arbeitgeberzuschuss berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Die Vorfreude auf das Baby ist riesig, doch gleichzeitig stellen sich viele werdende Mütter Fragen zur finanziellen Absicherung rund um die Geburt. Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist dürfen Sie nicht arbeiten, doch der Gesetzgeber stellt sicher, dass Sie keine finanziellen Einbußen erleiden.

Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie schnell Ihre Ansprüche. Er berechnet für Sie, wie viel Mutterschaftsgeld Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten und wie hoch der verpflichtende Zuschuss Ihres Arbeitgebers ausfällt, um Ihr bisheriges Netto-Gehalt vollständig auszugleichen.

WICHTIG: Mutterschutzfristen & Anspruch (§ 24i SGB V & § 20 MuSchG)

Damit Sie die Zahlungen erhalten, gelten feste Fristen und Voraussetzungen:

So setzt sich Ihr Geld zusammen: Verdienen Sie mehr als 390 Euro netto im Monat (also mehr als 13 Euro pro Tag), zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 13 Euro am Tag. Die komplette Differenz zu Ihrem durchschnittlichen Netto-Tagesgehalt der letzten drei Monate muss Ihr Arbeitgeber als sogenannten Arbeitgeberzuschuss steuerfrei obendrauf zahlen. Sie erhalten im Mutterschutz also im Regelfall 100 % Ihres bisherigen Nettos!
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse sind unverbindliche Hochrechnungen zur Orientierung. Sonderzahlungen oder schwankende Einkommen können die Berechnung verändern. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Berechnungen Ihres Arbeitgebers und der Bescheid Ihrer Krankenkasse.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Gehaltsdaten sind sensibel. Die Berechnungen dieses Tools erfolgen komplett lokal in Ihrem Browser. Es findet keine Übermittlung Ihrer eingegebenen Gehaltsdaten an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Detailberechnung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

1) Termin & Versicherungsstatus

Der ET bestimmt Beginn und Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt).

2) Netto-Arbeitsentgelt — die letzten 3 vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist

Trage das Netto je Monat ein (letzte 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist). Der Rechner verwendet die exakten Kalendertage dieser Monate zur Ermittlung des Tagessatzes.

3) Einstellungen (optional)

Standardwert: 13,00 € (gesetzliche Obergrenze Krankenkasse).

Wie die Berechnung (vereinfacht) funktioniert

  1. Das durchschnittliche Netto der 3 relevanten Kalendermonate wird ermittelt.
  2. Der tägliche Bemessungsbetrag = Summe der 3 Netto-Monate ÷ 90 Tage (pauschal 30 Tage pro Monat).
  3. Die Krankenkasse zahlt den Tagessatz bis zu 13,00 €/Tag (gesetzliche Obergrenze).
  4. Wenn dein täglicher Netto-Tagessatz höher als 13,00 € ist, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss.

Kurzes Rechenbeispiel

Nettobeträge: 2.100 € + 2.150 € + 2.200 € = 6.450 €. Die drei Monate werden pauschal mit 90 Tagen berechnet. Tagesbemessung = 6.450 € ÷ 90 Tage = 71,66 €. Krankenkasse zahlt 13,00 €/Tag → Arbeitgeberzuschuss = 58,66 €/Tag.

Wichtige Hinweise

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Häufige Fragen (FAQ) zum Mutterschaftsgeld

Was passiert, wenn mein Kind früher oder später geboren wird?

Kommt Ihr Baby später als errechnet, verlängert sich der Mutterschutz vor der Geburt, ohne dass sich die 8 Wochen danach verkürzen. Sie bekommen also länger Geld. Kommt Ihr Baby früher, gehen die Tage, die Sie vor der Geburt nicht nutzen konnten, nicht verloren! Sie werden an die 8 Wochen nach der Geburt einfach drangehängt. Bei einer medizinischen Frühgeburt (unter 2.500 g) verlängert sich die Frist nach der Geburt ohnehin pauschal auf 12 Wochen.

Was bekomme ich, wenn ich privat versichert oder familienversichert bin?

Sind Sie familienversichert (z.B. bei Minijobberinnen oft der Fall) oder privat krankenversichert, zahlt die Krankenkasse keine 13 Euro pro Tag. Sie können stattdessen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein pauschales Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens 210 Euro beantragen. Dennoch haben Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen – Anspruch auf den regulären Arbeitgeberzuschuss (abzüglich der 13 Euro fiktivem Kassenanteil).

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja. Da das Mutterschaftsgeld (inkl. Arbeitgeberzuschuss) in der Regel genau so hoch ist wie Ihr bisheriges Nettoeinkommen und damit höher als das Elterngeld (meist ca. 65 %), ruht der Anspruch auf Elterngeld für die Zeit, in der Sie Mutterschaftsleistungen beziehen. Die Mutterschutz-Monate gelten formal als bezogene Elterngeld-Basismonate.

Quellen & weiterführende Links