Rechner: Kinderkrankengeld (Netto-Auszahlung) berechnen
Zur Übersicht: Familie & KindFachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zur kostenlosen Berechnung springenWenn das eigene Kind krank wird, steht die Welt erst einmal still. Zwischen Kinderarzt, Wadenwickeln und Sorgen um den Nachwuchs darf der finanzielle Druck durch Verdienstausfälle nicht auch noch zur familiären Belastung werden. Das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen federt diesen Ausfall zum Glück größtenteils ab.
Mit unserem Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Kinderkrankengeld für das Jahr 2026 schnell und unverbindlich schätzen. Ermitteln Sie Ihre Netto-Auszahlung pro Tag sowie für den gesamten Zeitraum der Krankschreibung, damit Sie finanziell verlässlich planen und sich voll auf die Genesung Ihres Kindes konzentrieren können.
WICHTIG: Anspruchsvoraussetzungen (§ 45 SGB V)
Damit die Krankenkasse zahlt, müssen folgende gesetzliche Bedingungen zwingend erfüllt sein:
- Altersgrenze: Das erkrankte Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet (für behinderte und auf Hilfe angewiesene Kinder gibt es keine Altersgrenze).
- Ärztliches Attest: Sie benötigen zwingend eine ärztliche Bescheinigung ("Kinderkrankenschein"), die die Notwendigkeit der Pflege bestätigt.
- Versicherungsstatus: Sowohl Sie als auch das Kind müssen gesetzlich krankenversichert sein.
- Keine Alternative: Es darf keine andere im Haushalt lebende Person (z.B. der nicht berufstätige Partner) die Pflege übernehmen können.
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Wie die Berechnung hier funktioniert (vereinfachte Erklärung)
- Wir rechnen dein Monats-Netto auf einen Tageswert (Monat ≈ 30 Tage):
Tagessatz ≈ Netto / 30. - Dann gilt vereinfacht: Auszahlung/Tag = Tagessatz × Faktor, wobei der Faktor meist 0,90 (90 %) ist — oder 1,00 (100 %) wenn Einmalzahlungen vorliegen (vereinfacht).
- Gesamt = Auszahlung/Tag × Anzahl Tage (ggf. auf die maximale Anspruchsdauer achten).
Beispiel
Netto = 2.400 € / Monat → Tagessatz ≈ 80,00 € (2.400 / 30). Bei 90 % ergibt das 72,00 € pro Tag. Bei 5 Tagen: 72,00 € × 5 = 360,00 € (vereinfacht, vor möglichen geringfügigen Rundungen / Abzügen).
Wichtige Hinweise
- Die tatsächliche Kasse kann tagesgenauer rechnen und Besonderheiten berücksichtigen (z. B. Beitragspflicht, Bemessungsgrenze).
- Anspruchsdauer: Standardmäßig 15 Tage pro Elternteil/Kind (bei gemeinsam erziehenden Eltern), Alleinerziehende meist 30 Tage — prüfe deine Krankenkasse.
- Wenn du selbst krank oder versicherungspflichtig anders gelagert bist, gelten abweichende Regeln.
Häufige Fragen (FAQ) zum Kinderkrankengeld
Wie viele Kinderkrankentage stehen mir 2026 zu?
Für das Jahr 2026 haben gesetzlich versicherte Eltern regulär Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind (bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage pro Kind). Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf maximal 35 Tage pro Elternteil im Jahr gedeckelt (für Alleinerziehende maximal 70 Tage).
Ist mein Kinderkrankengeld nach oben hin gedeckelt?
Ja, das Kinderkrankengeld darf 70 Prozent der täglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht übersteigen. Für Gutverdiener bedeutet das: Egal wie hoch das tatsächliche Nettoeinkommen ist, die Kasse zahlt nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Tageshöchstsatz (im Jahr 2026 liegt dieser bei knapp über 120 Euro brutto pro Tag, von denen noch Sozialabgaben abgehen).
Was passiert, wenn mein Kind privat versichert ist?
Wenn Ihr Kind privat krankenversichert ist, Sie selbst aber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V gegenüber Ihrer GKV. In solchen Fällen ist oft unbezahlter Urlaub nötig, es sei denn, der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nach § 616 BGB für einige Tage weiter.