Übersetzer: Nachteilsausgleich für GdB & Merkzeichen berechnen
Zur Übersicht: Schwerbehinderung & TeilhabeFachlich geprüft | Stand: 13.05.2026
Direkt zur kostenlosen Auswertung springenEin Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis ist oft schwer zu entschlüsseln. Was bedeutet ein GdB (Grad der Behinderung) von 40 oder 80? Welche handfesten Vorteile verbergen sich hinter Buchstaben wie G, aG, B oder H? Diese sogenannten Nachteilsausgleiche sollen finanzielle und alltägliche Belastungen abfedern.
Mit unserem Nachteilsausgleich-Übersetzer sehen Sie sofort, was Ihnen zusteht. Geben Sie einfach Ihren festgestellten GdB und Ihre Merkzeichen ein. Das Tool rechnet Ihnen in konkreten Zahlen (Euro-Freibeträge und Urlaubstage) vor, wie Sie bei der Steuer, im Beruf, beim Auto oder Busfahren profitieren.
WICHTIG: GdB vs. Merkzeichen
Die Rechte teilen sich in zwei Bereiche auf:
- Der GdB (Zahl von 20 bis 100): Bestimmt in erster Linie Ihren steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag, den Kündigungsschutz und ab GdB 50 den Zusatzurlaub sowie den Ausweis an sich.
- Die Merkzeichen (Buchstaben): Bringen meist die größten finanziellen Entlastungen im Alltag, wie kostenloses Fahren im ÖPNV, massive Kfz-Steuer-Rabatte, Befreiung von der Rundfunkgebühr oder das Nutzen von Behindertenparkplätzen.
Redaktionell geprüft am: 13.05.2026
Häufige Fragen (FAQ) zum Nachteilsausgleich
Ab wann gibt es den besonderen Kündigungsschutz?
Der besondere Kündigungsschutz gilt automatisch ab einem GdB von 50 (Schwerbehinderung). Wenn Sie einen GdB von 30 oder 40 haben, können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Wird diese genehmigt, genießen Sie denselben Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen.
Wie funktioniert das mit der Freifahrt im ÖPNV?
Um Busse und Bahnen im Nahverkehr (inkl. RE/RB Züge) kostenlos nutzen zu können, benötigen Sie den grün-orangen Ausweis mit Beiblatt und Wertmarke. Die Wertmarke kostet aktuell 91 Euro pro Jahr (bzw. 46 Euro für ein halbes Jahr). Sind Sie zusätzlich blind (Bl), hilflos (H) oder beziehen Bürgergeld/Sozialhilfe, erhalten Sie die Wertmarke sogar komplett kostenlos.
Darf ich mit Merkzeichen aG überall parken?
Mit dem Merkzeichen aG (oder Bl) können Sie bei der zuständigen Behörde den blauen Parkausweis (EU-Parkausweis) beantragen. Nur dieser berechtigt Sie, auf den speziell ausgewiesenen Rollstuhlfahrer-Parkplätzen zu parken. Zudem dürfen Sie damit (unter bestimmten Auflagen) im eingeschränkten Halteverbot und in Fußgängerzonen parken.