Übersetzer: Nachteilsausgleich für GdB & Merkzeichen berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 13.05.2026

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Ein Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis ist oft schwer zu entschlüsseln. Was bedeutet ein GdB (Grad der Behinderung) von 40 oder 80? Welche handfesten Vorteile verbergen sich hinter Buchstaben wie G, aG, B oder H? Diese sogenannten Nachteilsausgleiche sollen finanzielle und alltägliche Belastungen abfedern.

Mit unserem Nachteilsausgleich-Übersetzer sehen Sie sofort, was Ihnen zusteht. Geben Sie einfach Ihren festgestellten GdB und Ihre Merkzeichen ein. Das Tool rechnet Ihnen in konkreten Zahlen (Euro-Freibeträge und Urlaubstage) vor, wie Sie bei der Steuer, im Beruf, beim Auto oder Busfahren profitieren.

WICHTIG: GdB vs. Merkzeichen

Die Rechte teilen sich in zwei Bereiche auf:

Tipp zum Steuerfreibetrag: Den Behinderten-Pauschbetrag müssen Sie nicht mühsam über Einzelbelege bei der Steuererklärung nachweisen. Er wird pauschal von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Alternativ können Sie ihn als Freibetrag direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sodass Sie jeden Monat mehr Netto vom Brutto haben.
Hinweis zur Datenspeicherung: Alle Funktionen nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Es findet keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an unsere Server statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text und alle Ergebnisse sind ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollten vor dem Versand von Ihnen geprüft und ggf. angepasst werden.

Redaktionell geprüft am: 13.05.2026

1) Dein Grad der Behinderung (GdB)

Ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab GdB 50 ausgestellt. Steuerfreibeträge gibt es jedoch schon ab GdB 20 auf Basis des Feststellungsbescheids.

2) Deine Merkzeichen (optional)

Wähle alle Merkzeichen aus, die in deinem Bescheid/Ausweis stehen.

Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft

Ob der Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt, ein komplizierter Antrag auf Nachteilsausgleich oder ein Widerspruch: Clerion erklärt Ihnen jedes Schreiben verständlich, erkennt Fristen und erstellt auf Wunsch ein fertiges Antwort-PDF. Einfach, sicher und entwickelt für Menschen, die im Alltag entlastet werden wollen.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zum Nachteilsausgleich

Ab wann gibt es den besonderen Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz gilt automatisch ab einem GdB von 50 (Schwerbehinderung). Wenn Sie einen GdB von 30 oder 40 haben, können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Wird diese genehmigt, genießen Sie denselben Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen.

Wie funktioniert das mit der Freifahrt im ÖPNV?

Um Busse und Bahnen im Nahverkehr (inkl. RE/RB Züge) kostenlos nutzen zu können, benötigen Sie den grün-orangen Ausweis mit Beiblatt und Wertmarke. Die Wertmarke kostet aktuell 91 Euro pro Jahr (bzw. 46 Euro für ein halbes Jahr). Sind Sie zusätzlich blind (Bl), hilflos (H) oder beziehen Bürgergeld/Sozialhilfe, erhalten Sie die Wertmarke sogar komplett kostenlos.

Darf ich mit Merkzeichen aG überall parken?

Mit dem Merkzeichen aG (oder Bl) können Sie bei der zuständigen Behörde den blauen Parkausweis (EU-Parkausweis) beantragen. Nur dieser berechtigt Sie, auf den speziell ausgewiesenen Rollstuhlfahrer-Parkplätzen zu parken. Zudem dürfen Sie damit (unter bestimmten Auflagen) im eingeschränkten Halteverbot und in Fußgängerzonen parken.

Quellen & weiterführende Links