Kriterien-Check: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Merkzeichen?
Zur Übersicht: Schwerbehinderung & TeilhabeFachlich geprüft | Stand: 13.05.2026
Direkt zur Kriterien-Prüfung springenViele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beantragen beim Versorgungsamt bestimmte Merkzeichen (wie G, aG oder B) in der Hoffnung auf Parkerleichterungen oder Steuerbefreiungen. Die bittere Realität: Die Ablehnungsquoten sind hoch, da die gesetzlichen Hürden extrem streng sind und oft missverstanden werden.
Mit unserem Merkzeichen-Check finden Sie heraus, worauf das Versorgungsamt wirklich achtet. Wählen Sie das gewünschte Merkzeichen aus und beantworten Sie die spezifischen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Das Tool gleicht Ihre Angaben mit den offiziellen "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" ab und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren Antrag.
WICHTIG: Diagnosen reichen nicht aus!
Ein häufiger Irrtum: Das Versorgungsamt vergibt Merkzeichen nicht allein aufgrund einer Diagnose (z. B. "Herzinsuffizienz" oder "Bandscheibenvorfall"). Entscheidend ist ausschließlich, welche konkreten Funktionseinschränkungen diese Erkrankung in Ihrem Alltag auslöst. Sie (bzw. Ihr Arzt) müssen beweisen, wie sehr Sie z. B. beim Gehen oder in der Selbstversorgung beeinträchtigt sind.
Redaktionell geprüft am: 13.05.2026
Häufige Fragen (FAQ) zu den Merkzeichen
Was bedeutet die "ortsübliche Wegstrecke" beim Merkzeichen G?
Die Versorgungsämter definieren die "ortsübliche Wegstrecke" in der Regel als eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die man zu Fuß bei mäßiger Geschwindigkeit in ca. einer halben Stunde zurücklegen können sollte. Wer das aufgrund von Schmerzen, Atemnot oder orthopädischen Einschränkungen nicht mehr schafft, erfüllt oft das Hauptkriterium für das Merkzeichen G.
Ich habe eine schwere Herz-Erkrankung. Bekomme ich ein Merkzeichen für Mobilität?
Ja, das ist möglich. Nicht nur orthopädische Leiden (Beine, Wirbelsäule) führen zu den Merkzeichen G oder aG. Auch schwere Einschränkungen der Herzleistung (z.B. Herzinsuffizienz) oder der Lungenfunktion (z.B. schweres Asthma, COPD), die dazu führen, dass Ihnen beim Gehen die Luft wegbleibt, sind anerkannte Kriterien für diese Mobilitäts-Merkzeichen.
Darf die Begleitperson (Merkzeichen B) auch alleine kostenlos fahren?
Nein. Das Merkzeichen B berechtigt zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson, um Ihre Mobilität abzusichern. Die Begleitperson darf diese Freifahrt nur in Anspruch nehmen, wenn sie gemeinsam mit Ihnen (dem Ausweisinhaber) reist. Es muss sich übrigens nicht immer um dieselbe Person handeln (Angehörige, Freunde, Pflegekräfte – das ist flexibel).