Check: Nahtlosigkeit & Aussteuerung (§ 145 SGB III) beantragen
Zur Übersicht: KrankenkasseFachlich geprüft | Stand: 13.05.2026
Direkt zum Generator springenNach 78 Wochen ist Schluss: Die Krankenkasse stellt das Krankengeld ein. Dieses Ereignis nennt man Aussteuerung. Wenn Sie aber weiterhin so krank sind, dass Sie nicht arbeiten können, stehen Sie scheinbar vor dem Nichts. Für genau diesen Fall gibt es die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Die Agentur für Arbeit muss einspringen und Ihnen Arbeitslosengeld I zahlen, bis über eine Reha oder Erwerbsminderungsrente entschieden wurde.
Das Problem: Ein falscher Satz beim Arbeitsamt ("Ich bin zu 100 % arbeitsunfähig und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung") führt sofort zur Ablehnung Ihres Antrags! Mit unserem Tool prüfen Sie Ihre Situation und generieren auf Knopfdruck ein rechtssicheres PDF-Anschreiben, das die Nahtlosigkeit mit exakt den Formulierungen einfordert, die das Arbeitsamt hören muss.
WICHTIG: Die Falle mit dem "Restleistungsvermögen"
Damit § 145 SGB III greift, gilt eine juristische Fiktion: Sie müssen sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen – allerdings nur im Rahmen Ihres gesundheitlichen Restleistungsvermögens (welches der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur noch feststellen muss). Reichen Sie Ihre Krankschreibung (AU-Bescheinigung) künftig nicht mehr bei der Arbeitsagentur ein, da dies systemtechnisch oft fälschlicherweise als mangelnde Verfügbarkeit gewertet wird!
Redaktionell geprüft am: 13.05.2026
Häufige Fragen (FAQ) zur Nahtlosigkeit
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Sie sollten sich spätestens drei Monate vor der Aussteuerung arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag der Aussteuerung arbeitslos melden. Da die Krankenkasse oft erst spät den Aussteuerungsbescheid schickt, melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, sobald Sie das Schreiben der Kasse erhalten haben.
Soll ich weiterhin meine Krankschreibung abgeben?
Achtung, Stolperfalle! Sie müssen sich weiterhin von Ihrem Arzt krankschreiben lassen, um den Status Ihrer Krankheit lückenlos nachzuweisen. ABER: Geben Sie diese AU-Bescheinigungen nach der Aussteuerung nicht mehr bei der Agentur für Arbeit ab! Das System der Arbeitsagentur verbucht Sie sonst automatisch als "nicht vermittelbar" und stellt die ALG-I-Zahlungen nach 6 Wochen ein.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich noch im Angestelltenverhältnis bin?
Ja! Das ist eine absolute Besonderheit der Nahtlosigkeitsregelung. Selbst wenn Ihr Arbeitsvertrag (ruhend) weiterbesteht, weil Sie noch nicht gekündigt wurden, erhalten Sie bei Aussteuerung das Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III. Kündigen Sie auf keinen Fall selbst!