Rechner: Rentenabschlag & Rentenzuschlag (Altersrente) berechnen

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Nach einem langen Arbeitsleben den verdienten Ruhestand etwas früher genießen – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch ein vorzeitiger Renteneintritt hat seinen Preis: Die Deutsche Rentenversicherung verlangt für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, einen dauerhaften Abschlag. Umgekehrt winkt ein attraktiver Zuschlag, wenn Sie länger arbeiten.

Mit unserem Rechner simulieren Sie die finanziellen Auswirkungen auf den Euro genau. Finden Sie heraus, wie stark Ihre monatliche Altersrente durch einen vorzeitigen Rentenbeginn (maximal 14,4 % Abschlag) gekürzt wird oder wie sehr Sie von einem späteren Rentenstart (0,5 % Zuschlag pro Monat) profitieren können.

WICHTIG: Die gesetzlichen Vorgaben (§ 77 SGB VI)

Damit Sie den Rechner optimal nutzen können, sollten Sie die Grundregeln des sogenannten Zugangsfaktors kennen:

Strategie-Tipp: Rentenabschläge kaufen. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, aber den lebenslangen Abzug fürchten, können Sie die Abschläge durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen (Formular V0210). Dies ist bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich. Das Besondere daran: Diese Zahlungen können Sie in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich sehr lukrativ absetzen!
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Renten- oder Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind rechnerische Schätzungen auf Basis der von Ihnen eingegebenen Bruttorente laut Renteninformation. Verbindliche Auskünfte über Ihre exakten Abschläge und Ausgleichszahlungen erteilt Ihnen ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Rentendaten sind Privatsache. Der Rechner arbeitet zu 100 % lokal in Ihrem Browser (localStorage). Es werden keine Zahlenwerte an unsere Server übertragen.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Abschlagsberechnung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell & fachlich geprüft am: 11.08.2026

1. Jahrgang und Rentenart

Wie entsteht ein Rentenabschlag?

Wer früher in Rente geht, als es die jeweilige Altersgrenze vorsieht, bekommt für jeden Monat 0,3 % weniger Rente, und zwar lebenslang. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente später beantragt, bekommt dafür 0,5 % pro Monat mehr. Welche Altersgrenzen gelten, hängt von Ihrem Geburtsjahr und der Rentenart ab.

Warum erst ab Jahrgang 1958?

Für ältere Jahrgänge gelten andere Übergangsregeln. Sie sind meist schon in Rente. Dieser Rechner ist für alle gedacht, die ab 1958 geboren sind und ihren Rentenbeginn noch planen.

Was unterscheidet die Rentenarten?

Die Rente für langjährig Versicherte ist ab 63 möglich, aber nur mit Abschlägen bis zur Regelaltersgrenze. Die Rente für schwerbehinderte Menschen ist zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei und bis zu drei Jahre früher mit Abschlägen möglich. Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist nach 45 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei, ein früherer Beginn ist nicht möglich. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klärt die Rentenversicherung bei der Kontenklärung.

2. Gewünschter Rentenbeginn
In welchem Alter möchten Sie in Rente gehen?
Jahre Monate
Kann ich mir einen beliebigen Zeitpunkt aussuchen?

Innerhalb der Grenzen Ihrer Rentenart ja, auf den Monat genau. Je früher, desto höher der Abschlag. Nach der Regelaltersgrenze steigt die Rente mit jedem Monat Aufschub.

3. Ihre Rente laut Renteninformation

Wo finde ich meine Zahl?

In Ihrer jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, in der Zeile „Regelaltersrente“. Der Betrag gilt für einen Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze und geht davon aus, dass Sie bis dahin weiter Beiträge zahlen.

Warum wird das Gehalt abgefragt?

Wer früher in Rente geht, zahlt weniger Jahre Beiträge ein. Das kostet zusätzlich Rente, unabhängig vom Abschlag. Mit Ihrem Gehalt schätzen wir, wie viel das ausmacht. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie nur den Abschlag sehen möchten.

4. Vergleich: noch länger warten (optional)
Wofür ist der Vergleich gut?

So sehen Sie, wie viel Rente Sie durch jeden weiteren Monat Arbeit gewinnen. Bei 12 Monaten sind es bis zur Regelaltersgrenze rund 3,6 % Abschlag weniger, danach 6 % Zuschlag pro Jahr.


Weitere Hilfsangebote

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Häufige Fragen (FAQ) zum Rentenabschlag

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Das hängt von Ihren Beitragsjahren ab. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie als langjährig Versicherter frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit dem vollen Abschlag von bis zu 14,4 %. Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) mit 35 Beitragsjahren können sogar noch früher in Rente gehen, oft schon ab 61 Jahren (ebenfalls mit Abschlägen) oder ab 64 bzw. 65 ohne Abschläge.

Kann ich mit 45 Beitragsjahren immer abschlagsfrei gehen?

Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat (Rente für "besonders langjährig Versicherte"), kann ohne Abschläge in Rente gehen. Allerdings liegt das Eintrittsalter dafür für die Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren (und nicht mehr bei 63!). Ein Vorziehen dieser Rente (z. B. mit 64) und die Inkaufnahme von Abschlägen ist bei dieser Rentenart gesetzlich nicht möglich; Sie müssen dann in die Rente für "langjährig Versicherte" wechseln.

Berechnet sich der Abschlag vom Brutto oder vom Netto?

Der prozentuale Abschlag (z. B. 10,8 % bei drei Jahren Frührente) wird von Ihren bis dahin angesparten Entgeltpunkten, also faktisch von der Bruttorente, abgezogen. Von dieser bereits gekürzten Bruttorente müssen Sie dann noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 11-12 %) sowie eventuell anfallende Steuern bezahlen. Der Verlust wirkt sich also voll auf Ihre Netto-Auszahlung aus.

Quellen & weiterführende Links

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        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

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