Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen Renten-Berechnung springenNach einem langen Arbeitsleben den verdienten Ruhestand etwas früher genießen – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch ein vorzeitiger Renteneintritt hat seinen Preis: Die Deutsche Rentenversicherung verlangt für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, einen dauerhaften Abschlag. Umgekehrt winkt ein attraktiver Zuschlag, wenn Sie länger arbeiten.
Mit unserem Rechner simulieren Sie die finanziellen Auswirkungen auf den Euro genau. Finden Sie heraus, wie stark Ihre monatliche Altersrente durch einen vorzeitigen Rentenbeginn (maximal 14,4 % Abschlag) gekürzt wird oder wie sehr Sie von einem späteren Rentenstart (0,5 % Zuschlag pro Monat) profitieren können.
Damit Sie den Rechner optimal nutzen können, sollten Sie die Grundregeln des sogenannten Zugangsfaktors kennen:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis der Bruttorente. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KV/PV) sowie die nachgelagerte Besteuerung sind hier nicht abgezogen. Zudem werden Entgeltpunkt-Effekte durch fehlende Beitragsjahre beim Vorziehen nicht berechnet. Maßgeblich ist deine DRV-Auskunft. Stand: 14.04.2026.
Das hängt von Ihren Beitragsjahren ab. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie als langjährig Versicherter frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit dem vollen Abschlag von bis zu 14,4 %. Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) mit 35 Beitragsjahren können sogar noch früher in Rente gehen, oft schon ab 61 Jahren (ebenfalls mit Abschlägen) oder ab 64 bzw. 65 ohne Abschläge.
Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat (Rente für "besonders langjährig Versicherte"), kann ohne Abschläge in Rente gehen. Allerdings liegt das Eintrittsalter dafür für die Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren (und nicht mehr bei 63!). Ein Vorziehen dieser Rente (z. B. mit 64) und die Inkaufnahme von Abschlägen ist bei dieser Rentenart gesetzlich nicht möglich; Sie müssen dann in die Rente für "langjährig Versicherte" wechseln.
Der prozentuale Abschlag (z. B. 10,8 % bei drei Jahren Frührente) wird von Ihren bis dahin angesparten Entgeltpunkten, also faktisch von der Bruttorente, abgezogen. Von dieser bereits gekürzten Bruttorente müssen Sie dann noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 11-12 %) sowie eventuell anfallende Steuern bezahlen. Der Verlust wirkt sich also voll auf Ihre Netto-Auszahlung aus.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
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