Wichtiger Hinweis in akuten Krisen

Essstörungen können lebensbedrohliche körperliche Ausmaße annehmen (Herzrhythmusstörungen, Kreislaufkollaps). Bei akutem, gefährlichem Untergewicht oder Ohnmachtsanfällen wählen Sie sofort den Notruf 112! Bei starker seelischer Verzweiflung erreichen Betroffene die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111. Verzweifelte Eltern finden Hilfe beim Elterntelefon unter 0800 111 0550.

Test: Essstörung (Symptome prüfen & Behandlungswege finden)

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Das Thema Essen bestimmt plötzlich den gesamten Alltag. Egal ob striktes Hungern, heimliche Essanfälle oder das panische Kontrollieren von Kalorien und Gewicht – eine Essstörung ist keine "Phase", sondern eine ernstzunehmende psychische Erkrankung. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es oft schwer, genau den Punkt zu erkennen, an dem Diät- oder Essverhalten in einen krankhaften, gefährlichen Zwang kippen.

Mit diesem Test können Sie erste Warnsignale richtig einordnen. Er deckt die Anzeichen für Magersucht (Anorexie), Ess-Brech-Sucht (Bulimie) und Essattacken (Binge-Eating) ab – Sie können ihn für sich selbst oder als besorgtes Elternteil aus der Beobachterrolle für Ihr Kind ausfüllen. Im Anschluss zeigen wir Ihnen, welche Rechte Sie bei der Krankenkasse haben, um die nötige Therapie schnell durchzusetzen.

WICHTIG: Lebensgefahr & Recht auf Akuthilfe (§ 27 SGB V)

Essstörungen (insbesondere Magersucht) haben die höchste Sterblichkeitsrate aller psychischen Erkrankungen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern:

Strategie-Tipp: Spezialisierte Kliniken nutzen. Wenn eine ambulante Therapie (1 Stunde pro Woche) nicht ausreicht, um das Essverhalten zu stabilisieren, bieten spezialisierte psychosomatische Fachkliniken für Essstörungen die besten Heilungschancen. Bei erwerbstätigen Erwachsenen zahlt diese Reha-Maßnahme oft die Deutsche Rentenversicherung; bei Kindern, Jugendlichen oder in akuten Fällen springt direkt die gesetzliche Krankenkasse ein.
Wichtiger Hinweis: Dieser Online-Test liefert keine medizinische Diagnose, sondern dient der Sensibilisierung und Ersteinschätzung. Die Verleugnung der Krankheit ist ein typisches Symptom von Essstörungen. Eine rechtssichere Diagnose, die für die Kostenübernahme durch die Kasse zwingend ist, kann nur durch einen approbierten Arzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychotherapeuten gestellt werden.
Hinweis zur Datenspeicherung: Angaben zu Ihrem Essverhalten oder dem Ihres Kindes sind intim und hochsensibel. Die Auswertung erfolgt zu 100 % lokal im Zwischenspeicher (localStorage) Ihres Browsers. Es findet keine Übermittlung an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um Ihr Test-Ergebnis als PDF erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der PDF-Download leider oft nicht.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

Bitte schätzen Sie ein, wie sehr die folgenden Aussagen auf Sie (oder die Person, um die Sie sich sorgen) in den letzten 3 Monaten zutrafen:

Schritt 1 – Gedankenwelt & Körperbild
Schritt 2 – Kontrolle & Heimlichkeit
Schritt 3 – Kompensation & Körperliche Warnsignale
Schritt 1 von 3

Wichtig : Dieser Test liefert eine Ersteinschätzung und keine medizinische Diagnose. Essstörungen erfordern zwingend eine Abklärung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Nur mit einer offiziellen Diagnose (ICD-10: F50) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Therapien oder Klinikaufenthalte.

Clerion – Hilfe im Antrags-Dschungel

Wenn Sie für Ihr Kind oder für sich selbst um einen Therapieplatz oder eine Spezialklinik kämpfen, ist der Papierkram der Krankenkassen oft die letzte Hürde. Lassen Sie sich von Clerion unterstützen: Die KI erklärt Ihnen jedes komplizierte Behördenschreiben und formuliert rechtssichere Anträge (z.B. auf Kostenerstattung) und Widersprüche als fertiges PDF.

Häufige Fragen (FAQ) zur Behandlung von Essstörungen

Zahlt die Krankenkasse auch eine begleitende Ernährungsberatung?

Ja, begleitend zur Psychotherapie kann Ihr Arzt eine medizinische Ernährungsberatung (Ernährungstherapie nach § 43 SGB V) verordnen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten in der Regel zu einem sehr großen Teil, vorausgesetzt, die Beratung wird von qualifizierten und zertifizierten Fachkräften (z. B. Diätassistenten oder Oecotrophologen) durchgeführt.

Was passiert, wenn mein minderjähriges Kind die Behandlung verweigert?

Dass Betroffene die Krankheit nicht einsehen wollen, ist bei Essstörungen leider sehr typisch. Als Sorgeberechtigte können und müssen Sie Behandlungen auch gegen den Willen des Kindes anstoßen. Bei akuter Lebensgefahr (z. B. durch extremes Untergewicht bei Magersucht) können Ärzte und Familiengerichte notfalls eine Einweisung zum Schutz des Kindes beschließen. Holen Sie sich als Eltern unbedingt frühzeitig Hilfe bei Fachberatungsstellen (z.B. der BZgA).

Zählt Binge-Eating (Essattacken) überhaupt als anerkannte Krankheit?

Absolut. Die Binge-Eating-Störung (wiederkehrende, unkontrollierbare Essanfälle ohne anschließendes Erbrechen) ist offiziell als ernsthafte psychische Erkrankung im ICD-Katalog anerkannt. Betroffene haben den exakt gleichen gesetzlichen Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte ärztliche Behandlung und Psychotherapie wie Menschen mit Magersucht oder Bulimie.

Quellen & weiterführende Links

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