Essstörungen können lebensbedrohliche körperliche Ausmaße annehmen (Herzrhythmusstörungen, Kreislaufkollaps). Bei akutem, gefährlichem Untergewicht oder Ohnmachtsanfällen wählen Sie sofort den Notruf 112! Bei starker seelischer Verzweiflung erreichen Betroffene die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111. Verzweifelte Eltern finden Hilfe beim Elterntelefon unter 0800 111 0550.
Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zum kostenlosen Ersteinschätzungs-Test springenDas Thema Essen bestimmt plötzlich den gesamten Alltag. Egal ob striktes Hungern, heimliche Essanfälle oder das panische Kontrollieren von Kalorien und Gewicht – eine Essstörung ist keine "Phase", sondern eine ernstzunehmende psychische Erkrankung. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es oft schwer, genau den Punkt zu erkennen, an dem Diät- oder Essverhalten in einen krankhaften, gefährlichen Zwang kippen.
Mit diesem Test können Sie erste Warnsignale richtig einordnen. Er deckt die Anzeichen für Magersucht (Anorexie), Ess-Brech-Sucht (Bulimie) und Essattacken (Binge-Eating) ab – Sie können ihn für sich selbst oder als besorgtes Elternteil aus der Beobachterrolle für Ihr Kind ausfüllen. Im Anschluss zeigen wir Ihnen, welche Rechte Sie bei der Krankenkasse haben, um die nötige Therapie schnell durchzusetzen.
Essstörungen (insbesondere Magersucht) haben die höchste Sterblichkeitsrate aller psychischen Erkrankungen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wichtig : Dieser Test liefert eine Ersteinschätzung und keine medizinische Diagnose. Essstörungen erfordern zwingend eine Abklärung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Nur mit einer offiziellen Diagnose (ICD-10: F50) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Therapien oder Klinikaufenthalte.
Ja, begleitend zur Psychotherapie kann Ihr Arzt eine medizinische Ernährungsberatung (Ernährungstherapie nach § 43 SGB V) verordnen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten in der Regel zu einem sehr großen Teil, vorausgesetzt, die Beratung wird von qualifizierten und zertifizierten Fachkräften (z. B. Diätassistenten oder Oecotrophologen) durchgeführt.
Dass Betroffene die Krankheit nicht einsehen wollen, ist bei Essstörungen leider sehr typisch. Als Sorgeberechtigte können und müssen Sie Behandlungen auch gegen den Willen des Kindes anstoßen. Bei akuter Lebensgefahr (z. B. durch extremes Untergewicht bei Magersucht) können Ärzte und Familiengerichte notfalls eine Einweisung zum Schutz des Kindes beschließen. Holen Sie sich als Eltern unbedingt frühzeitig Hilfe bei Fachberatungsstellen (z.B. der BZgA).
Absolut. Die Binge-Eating-Störung (wiederkehrende, unkontrollierbare Essanfälle ohne anschließendes Erbrechen) ist offiziell als ernsthafte psychische Erkrankung im ICD-Katalog anerkannt. Betroffene haben den exakt gleichen gesetzlichen Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte ärztliche Behandlung und Psychotherapie wie Menschen mit Magersucht oder Bulimie.
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