Fahrten zu Behandlungen, Therapien oder ins Krankenhaus können auf Dauer eine enorme finanzielle Belastung sein. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse diese Kosten.
Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Klicks einen sauberen Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Das Tool strukturiert Ihre Daten übersichtlich und rechtskonform, sodass Sie das fertige Schreiben direkt bei Ihrer Kasse einreichen können.
Sichern Sie sich Ihre gesetzlichen Ansprüche gemäß § 60 SGB V unkompliziert und schnell.
Nutzen Sie dieses Formular, um Kosten für medizinisch zwingend notwendige Fahrten geltend zu machen. Ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht in der Regel in diesen Fällen:
Lesen Sie für weitere Details und Voraussetzungen bitte unsere ausführliche Informationsseite zur Fahrtkostenerstattung.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Redaktionell geprüft am: 25.04.2026
Nach § 60 SGB V zahlt die Krankenkasse die Fahrten, wenn sie zwingend medizinisch notwendig sind. Das gilt standardmäßig für stationäre Behandlungen und Rettungsfahrten. Bei ambulanten Behandlungen zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen: Etwa bei Serienbehandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie, oder wenn Patienten Pflegegrad 3 (mit Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 oder 5 bzw. die Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis haben.
Das generierte Anschreiben allein reicht oft nicht. Sie müssen zwingend die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung ("Muster 4") beifügen, die der Arzt vor der Fahrt ausstellen sollte. Zudem benötigen Sie Nachweise über die entstandenen Kosten, wie beispielsweise Fahrscheine (ÖPNV), Taxiquittungen oder eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer bei Nutzung des eigenen PKWs.
Ja, in der Regel müssen gesetzlich Versicherte 10 Prozent der Fahrkosten selbst tragen – mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind (nach Erreichen der Belastungsgrenze).
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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