Generator: Antrag auf Fahrtkostenerstattung (§ 60 SGB V)

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Fahrten zu Behandlungen, Therapien oder ins Krankenhaus können auf Dauer eine enorme finanzielle Belastung sein. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse diese Kosten.

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Klicks einen sauberen Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Das Tool strukturiert Ihre Daten übersichtlich und rechtskonform, sodass Sie das fertige Schreiben direkt bei Ihrer Kasse einreichen können.

Sichern Sie sich Ihre gesetzlichen Ansprüche gemäß § 60 SGB V unkompliziert und schnell.

Wann zahlt die Krankenkasse? (Anwendungsfälle & Rechtliches)

Nutzen Sie dieses Formular, um Kosten für medizinisch zwingend notwendige Fahrten geltend zu machen. Ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht in der Regel in diesen Fällen:

Lesen Sie für weitere Details und Voraussetzungen bitte unsere ausführliche Informationsseite zur Fahrtkostenerstattung.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 25.04.2026

1. Persönliche Angaben
2. Angaben zur Krankenkasse
3. Grund und Ziel der Fahrten
4. Details zu den Fahrten

Bitte listen Sie hier die einzelnen Fahrten auf. Für eine größere Anzahl unterschiedlicher Fahrten können Sie eine separate Aufstellung beifügen und hier darauf verweisen (siehe Punkt 6 "Anlagen").

5. Bankverbindung für die Erstattung
6. Beizufügende Anlagen

Welche Unterlagen fügen Sie diesem Antrag bei?

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Häufige Fragen (FAQ) zur Fahrtkostenerstattung

Wer hat Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten?

Nach § 60 SGB V zahlt die Krankenkasse die Fahrten, wenn sie zwingend medizinisch notwendig sind. Das gilt standardmäßig für stationäre Behandlungen und Rettungsfahrten. Bei ambulanten Behandlungen zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen: Etwa bei Serienbehandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie, oder wenn Patienten Pflegegrad 3 (mit Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 oder 5 bzw. die Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis haben.

Welche Nachweise muss ich dem Antrag beilegen?

Das generierte Anschreiben allein reicht oft nicht. Sie müssen zwingend die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung ("Muster 4") beifügen, die der Arzt vor der Fahrt ausstellen sollte. Zudem benötigen Sie Nachweise über die entstandenen Kosten, wie beispielsweise Fahrscheine (ÖPNV), Taxiquittungen oder eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer bei Nutzung des eigenen PKWs.

Muss ich einen Eigenanteil (Zuzahlung) leisten?

Ja, in der Regel müssen gesetzlich Versicherte 10 Prozent der Fahrkosten selbst tragen – mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind (nach Erreichen der Belastungsgrenze).

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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