Wurde Ihr Antrag auf Fahrtkostenerstattung abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat ab Bekanntgabe (bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate). Für Fahrkosten gilt außerdem: Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nach § 60 SGB V nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind; bei bestimmten ambulanten Fahrten kann zudem eine vorherige Genehmigung erforderlich sein.
Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Eingaben speichern“ und „Gespeicherte Eingaben laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Kassen-Lotse statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollte vor dem Versand von Ihnen geprüft und ggf. angepasst werden. Wenn eine Frist knapp ist oder medizinische/abrechnungsrechtliche Fragen betroffen sind, kann eine anerkannte Beratungsstelle oder anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
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Redaktionell geprüft: 13.12.2025