Generator: Antrag auf Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

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Fällt die Pflegeperson plötzlich aus oder reicht die häusliche Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht aus, bietet die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung eine sichere Lösung. Oft muss es in diesen Situationen schnell gehen.

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen formal korrekten Antrag für Ihre Pflegekasse. Das Tool formuliert Ihr Anliegen rechtssicher und berücksichtigt automatisch das neue, flexible Pflegebudget. So können Sie das PDF direkt ausdrucken und einreichen.

Gesetzliche Vorgaben & Gemeinsamer Jahresbetrag

Dieser Antrag richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung gemäß § 42 SGB XI benötigen.

Wichtige Neuregelung für Ihr Budget:

Weitere Details und Erklärungen finden Sie auf unserer Info-Seite zur Kurzzeitpflege.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 25.04.2026

1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Antragsteller:in (falls abweichend)
3. Angaben zur Pflegekasse
4. Grund für den Antrag auf Kurzzeitpflege
5. Angaben zur geplanten Kurzzeitpflege
6. Gemeinsamer Jahresbetrag / Budget-Erhöhung

Hinweis: Wenn diese Option gewählt wird, beantragen Sie die Nutzung des Gemeinsamen Jahresbetrags (bis zu 3.539 €). Sollte dieser für Sie noch nicht gelten (Übergangsrecht), wird hilfsweise die Übertragung ungenutzter Mittel der Verhinderungspflege beantragt.

7. Beizufügende Anlagen (optional)
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Häufige Fragen (FAQ) zur Kurzzeitpflege

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer zugelassenen vollstationären Einrichtung haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist.

Was genau bedeutet der Gemeinsame Jahresbetrag?

Mit der Pflegereform wurde zum 01.07.2025 der "Gemeinsame Jahresbetrag" eingeführt. Er fasst die Budgets der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Topf von bis zu 3.539 Euro zusammen. Sie können nun selbst entscheiden, für welche der beiden Leistungsarten Sie dieses Budget innerhalb eines Kalenderjahres einsetzen möchten.

Zahlt die Pflegekasse auch Unterkunft und Verpflegung?

Nein, die Pflegekasse übernimmt gemäß § 42 SGB XI nur die rein pflegebedingten Aufwendungen (inklusive medizinischer Behandlungspflege und sozialer Betreuung). Die sogenannten "Hotelkosten" für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. Allerdings können Sie hierfür den Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) einsetzen, falls dieser noch nicht aufgebraucht ist.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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