Redaktionell geprüft | Stand: 25.04.2026
Direkt zum kostenlosen Kinderkrankengeld-Antrag springenWenn das eigene Kind krank ist, hat die Genesung oberste Priorität. Damit Sie als berufstätige Eltern ohne finanziellen Druck für Ihr Kind da sein können, fängt Sie das Kinderkrankengeld auf. Es ersetzt einen Großteil Ihres Nettoverdienstes, wenn Sie wegen der Pflege Ihres Kindes nicht arbeiten können.
Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Schritten ein formelles Begleitschreiben für Ihren Antrag. Reichen Sie dieses einfach zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Auszahlung schnellstmöglich zu veranlassen.
Damit Sie Kinderkrankengeld beziehen können, müssen laut Sozialgesetzbuch folgende Kriterien erfüllt sein:
Aktueller Anspruch für 2026:
Redaktionell geprüft am: 25.04.2026
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor der Krankmeldung Einmalzahlungen (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) erhalten, beträgt die Leistung sogar 100 Prozent des Nettoverdienstes. Es gibt jedoch eine gesetzliche Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze).
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn ein Elternteil seine Tage bereits ausgeschöpft hat oder aus beruflichen Gründen nicht fehlen kann, können die Tage des anderen Elternteils übertragen werden. Beide Arbeitgeber müssen dieser Übertragung allerdings zustimmen.
Seit 2024 gibt es eine Neuregelung: Wenn eine Begleitperson bei einem stationären Aufenthalt des Kindes medizinisch notwendig ist, besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Dauer des Krankenhausaufenthalts. Diese Tage werden nicht auf das normale Kontingent (15 Tage) angerechnet.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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