Erstellen Sie hier Ihr Anschreiben für den Antrag auf Kinderkrankengeld und reichen Sie es zusammen mit der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ bei Ihrer Krankenkasse ein. Praxis-Hinweis: Anspruch besteht nach § 45 SGB V u.a. dann, wenn die Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des erkrankten und versicherten Kindes nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann und das Kind unter 12 Jahre alt ist (oder behindert und auf Hilfe angewiesen). Praxis-Hinweis (Tage 2024/2025): Für die Jahre 2024 und 2025 gilt je Kind ein Anspruch von 15 Arbeitstagen je Elternteil bzw. 30 Arbeitstagen für Alleinerziehende; insgesamt je Elternteil max. 35 Arbeitstage bzw. max. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende.
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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Angaben in der ärztlichen Bescheinigung sowie die Prüfung durch Ihre Krankenkasse.
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Redaktionell geprüft: 13.12.2025