Ein Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin kann jeden treffen – vom Büroangestellten bis zum Handwerker. In solchen Fällen sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung, also Ihre Berufsgenossenschaft (BG), abgesichert. Die Leistungen dieser Versicherung sind oft deutlich umfangreicher als die der Krankenkasse. Entscheidend ist jedoch, dass Sie direkt nach dem Unfall richtig handeln, um Ihren Anspruch zu sichern.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei individuellen Fällen sollten Sie sich an eine Beratungsstelle, die Berufsgenossenschaft oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
Die gesetzliche Definition ist entscheidend, um festzustellen, ob ein Unfall tatsächlich versichert ist:
Diese Schritte sind entscheidend, um Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft zu sichern:
Nur wenn der Unfall korrekt gemeldet und als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird, haben Sie Anspruch auf die umfangreichen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:
Eine sorgfältige Unfallmeldung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Generator, der Sie durch alle relevanten Punkte führt – von der Schilderung des Hergangs über die Art der Verletzung bis zu Zeugen und Arztbesuchen. So stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Details fehlen.
Ja. Sobald der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, muss Ihr Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft schicken. Sie können zusätzlich selbst eine Meldung einreichen, um sicherzugehen, dass alle Informationen korrekt sind.
Verletztengeld ist eine Leistung der Unfallversicherung und meist höher als das Krankengeld der Krankenkasse. Es wird gezahlt, solange Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls besteht.
Ja. Jede Verletzung im Zusammenhang mit der Arbeit sollte dokumentiert und ärztlich untersucht werden, selbst wenn sie zunächst geringfügig erscheint. Nur so sind Sie abgesichert, falls sich die Verletzung verschlimmert.
Der D-Arzt ist der erste Ansprechpartner bei Arbeitsunfällen. Er prüft, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, leitet das Heilverfahren ein und berichtet an die Berufsgenossenschaft. Nur durch ihn sind Leistungen der BG gesichert.
Wenn Sie auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause verunglücken. Abweichungen sind nur dann versichert, wenn sie betrieblich oder sozial notwendig sind (z. B. Kinderbetreuung).