Rechner: Verletztengeld 2026 (nach Arbeits- & Wegeunfall) berechnen

Ohne Anmeldung
100% Kostenlos
Sofort-PDF
Anonym & Sicher
Zur Übersicht: Unfallversicherung Direkt zur kostenlosen Berechnung springen

Ein Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ist ein Schock. Zumindest um Ihre Finanzen müssen Sie sich in diesem Fall weniger Sorgen machen als bei einer normalen privaten Krankheit: Tritt ein anerkannter Arbeits- oder Wegeunfall ein, greift die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).

Mit unserem Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Verletztengeld für 2026 schnell schätzen. Das Verletztengeld ist spürbar höher als das reguläre Krankengeld. Wir berechnen für Sie auf Basis Ihres Einkommens, wie hoch Ihre tägliche Netto-Auszahlung voraussichtlich ausfällt, sobald die sechswöchige Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet.

WICHTIG: Die D-Arzt-Pflicht nach Arbeitsunfällen (§ 45 SGB VII)

Der größte Fehler nach einem Arbeitsunfall ist der Gang zum normalen Hausarzt. Damit die Berufsgenossenschaft zahlt, müssen Sie Folgendes zwingend beachten:

Tipp zur Berechnungsgrundlage: Das Verletztengeld ist für Arbeitnehmer sehr attraktiv berechnet. Es beträgt regulär 80 % des Regelentgelts (Brutto) und darf das vorherige Nettoentgelt nicht übersteigen (es deckt dieses also bis zu 100 % ab). Anders als beim Krankengeld werden die Sozialversicherungsbeiträge oft komplett vom Unfallversicherungsträger übernommen, sodass Ihnen netto fast Ihr volles Gehalt bleibt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind unverbindliche Hochrechnungen zur Orientierung. Ein rechtlich bindender Anspruch entsteht erst durch den Bescheid der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, welche den Fall zuvor als Versicherungsfall (Arbeitsunfall / Berufskrankheit) anerkennen muss.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Gehaltsdaten bleiben geschützt. Der Rechner arbeitet lokal in Ihrem Browser (localStorage). Es findet keine Übermittlung Ihrer eingegebenen Finanzdaten an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Detailberechnung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der PDF-Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell & fachlich geprüft am: 11.08.2026

1) Dein Verdienst vor dem Unfall

Nimm am besten deine letzte vollständige Gehaltsabrechnung vor dem Unfall. Hast du nur einen Wochen- oder Stundenlohn, rechne ihn grob auf einen Monat hoch.

Das Netto brauchen wir, weil das Verletztengeld nie höher sein darf als das, was du vorher netto bekommen hast.

Du verdienst sehr gut? Dann hier aufklappen (optional)

Bei hohem Einkommen zählt nur ein Teil deines Gehalts. Es gibt eine Obergrenze, den sogenannten „Höchstjahresarbeitsverdienst“. Sie legt jede Berufsgenossenschaft (BG) selbst fest. Mindestens sind es 94.920 € pro Jahr, das entspricht etwa 7.900 € brutto im Monat. Manche BGs setzen sie höher an, z. B. 120.000 €.

Du kennst den Wert nicht? Einfach leer lassen. Dann rechnen wir mit dem gesetzlichen Mindestwert. Den genauen Betrag findest du auf der Internetseite deiner BG unter „Höchstjahresarbeitsverdienst“.

2) Wie lange bekommst du Verletztengeld?

Gut zu wissen: In den ersten 6 Wochen zahlt in der Regel dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Das Verletztengeld beginnt meist danach, also ab Woche 7. Wir rechnen hier mit einem Monat = 30 Tage. Die BG rechnet später tagesgenau, deshalb kann der echte Betrag etwas abweichen.

Wie das Verletztengeld grob berechnet wird

Vereinfachte Formel (Orientierung):
Verletztengeld ≈ 0,80 × (Regel-Brutto) pro Tag, aber nicht höher als das Netto.
Auf den Auszahlungsbetrag können noch Abzüge für Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen, je nach Vorschrift der BG.

Beispiel (vereinfacht)

Brutto = 3.500 € / Monat → 80 % = 2.800 € (Monat). Wenn dein Netto 2.400 € ist, wird der Bruttoanteil oft nicht über das Netto hinaus ausgezahlt — Auszahlung ≈ 2.400 € (vor Abzügen). Für 30 Tage wäre das anteilig: 2.400 € × (30 / 30) = 2.400 € (vereinfacht).

Wichtige Hinweise

Weitere Hilfsangebote

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Unser Netzwerk hilft Ihnen auch in anderen Lebenslagen direkt weiter – natürlich komplett gebührenfrei und ohne Anmeldung:

Häufige Fragen (FAQ) zum Verletztengeld

Was ist der genaue Unterschied zum Krankengeld?

Das Krankengeld wird von der Krankenkasse bei privaten Krankheiten gezahlt und ist niedriger (70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto). Das Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (BG) gezahlt und sichert Sie bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) ab. Es ist deutlich höher (80 % vom Brutto, bis zu 100 % vom Netto). Oft übernimmt die Krankenkasse im Auftrag der BG die Auszahlung, das Geld kommt aber von der Unfallversicherung.

Gilt auch ein Umweg als "Wegeunfall"?

Grundsätzlich sind Sie auf dem direkten Weg von der Haustür zur Arbeit und zurück versichert. Verlassen Sie diesen Weg aus privaten Gründen (z. B. zum Einkaufen), erlischt der Versicherungsschutz für diesen Umweg. Es gibt jedoch Ausnahmen: Umwege, um Kinder zur Kita zu bringen, oder Umwege wegen einer Fahrgemeinschaft sind in der Regel gesetzlich mitversichert.

Wie lange wird das Verletztengeld gezahlt?

Das Verletztengeld wird bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, in der Regel jedoch längstens für 78 Wochen. Wenn danach noch eine medizinische Rehabilitation (Heilbehandlung) erforderlich ist, wird oft im Anschluss ein Übergangsgeld gezahlt. Bleiben dauerhafte Schäden bestehen, prüft die BG im weiteren Verlauf den Anspruch auf eine Verletztenrente.

Quellen & weiterführende Links