Rechner: Verletztengeld 2026 (nach Arbeits- & Wegeunfall) berechnen
Zur Übersicht: UnfallversicherungFachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen Berechnung springenEin Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ist ein Schock. Zumindest um Ihre Finanzen müssen Sie sich in diesem Fall weniger Sorgen machen als bei einer normalen privaten Krankheit: Tritt ein anerkannter Arbeits- oder Wegeunfall ein, greift die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).
Mit unserem Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Verletztengeld für 2026 schnell schätzen. Das Verletztengeld ist spürbar höher als das reguläre Krankengeld. Wir berechnen für Sie auf Basis Ihres Einkommens, wie hoch Ihre tägliche Netto-Auszahlung voraussichtlich ausfällt, sobald die sechswöchige Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet.
WICHTIG: Die D-Arzt-Pflicht nach Arbeitsunfällen (§ 45 SGB VII)
Der größte Fehler nach einem Arbeitsunfall ist der Gang zum normalen Hausarzt. Damit die Berufsgenossenschaft zahlt, müssen Sie Folgendes zwingend beachten:
- Durchgangsarzt (D-Arzt): Sie müssen bei einem Arbeits- oder Wegeunfall unverzüglich einen sogenannten D-Arzt (meist Chirurgen oder Orthopäden mit spezieller BG-Zulassung) aufsuchen.
- Ausnahme: Nur wenn es sich um isolierte Verletzungen von Augen, Hals-Nasen-Ohren oder Zähnen handelt, dürfen Sie direkt zum jeweiligen Facharzt gehen. Lebensbedrohliche Notfälle gehören natürlich immer sofort ins Krankenhaus!
- Meldepflicht: Ihr Arbeitgeber muss den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb von drei Tagen melden.
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wie das Verletztengeld grob berechnet wird
Vereinfachte Formel (Orientierung):
Verletztengeld ≈ 0,80 × (Regel-Brutto) pro Tag, aber nicht höher als das Netto.
Auf den Auszahlungsbetrag können noch Abzüge für Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen, je nach Vorschrift der BG.
Beispiel (vereinfacht)
Brutto = 3.500 € / Monat → 80 % = 2.800 € (Monat). Wenn dein Netto 2.400 € ist, wird der Bruttoanteil oft nicht über das Netto hinaus ausgezahlt — Auszahlung ≈ 2.400 € (vor Abzügen). Für 30 Tage wäre das anteilig: 2.400 € × (30 / 30) = 2.400 € (vereinfacht).
Wichtige Hinweise
- BG-Regelungen können von Fall zu Fall abweichen. Manche BGs verwenden eigene Bemessungsregeln.
- Gesetzliche Deckelung: Das zugrundeliegende Gehalt wird bei Gutverdienern durch den Höchst-Jahresarbeitsverdienst der jeweiligen Berufsgenossenschaft gedeckelt.
- Verletztengeld ist keine Pauschale — die BG prüft Anspruch, Dauer und Berechnungsgrundlage.
- Bei Unsicherheit: Bescheide/Erklärungen der BG genau lesen und ggf. Widerspruch prüfen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Verletztengeld
Was ist der genaue Unterschied zum Krankengeld?
Das Krankengeld wird von der Krankenkasse bei privaten Krankheiten gezahlt und ist niedriger (70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto). Das Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (BG) gezahlt und sichert Sie bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) ab. Es ist deutlich höher (80 % vom Brutto, bis zu 100 % vom Netto). Oft übernimmt die Krankenkasse im Auftrag der BG die Auszahlung, das Geld kommt aber von der Unfallversicherung.
Gilt auch ein Umweg als "Wegeunfall"?
Grundsätzlich sind Sie auf dem direkten Weg von der Haustür zur Arbeit und zurück versichert. Verlassen Sie diesen Weg aus privaten Gründen (z. B. zum Einkaufen), erlischt der Versicherungsschutz für diesen Umweg. Es gibt jedoch Ausnahmen: Umwege, um Kinder zur Kita zu bringen, oder Umwege wegen einer Fahrgemeinschaft sind in der Regel gesetzlich mitversichert.
Wie lange wird das Verletztengeld gezahlt?
Das Verletztengeld wird bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, in der Regel jedoch längstens für 78 Wochen. Wenn danach noch eine medizinische Rehabilitation (Heilbehandlung) erforderlich ist, wird oft im Anschluss ein Übergangsgeld gezahlt. Bleiben dauerhafte Schäden bestehen, prüft die BG im weiteren Verlauf den Anspruch auf eine Verletztenrente.