Nach einem Arbeitsunfall erhalten Sie Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft (BG) als Lohnersatzleistung. Wird die Zahlung eingestellt, ist das für viele Betroffene ein Schock – insbesondere, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Mit einem gut begründeten Widerspruch können Sie sich gegen diese Entscheidung wehren.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Die BG stoppt die Zahlung oft, wenn der beratungsärztliche Dienst nach Aktenlage zu dem Schluss kommt, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit wieder ausüben können. Diese Entscheidung kann von der Einschätzung Ihres behandelnden Arztes abweichen. Ein aktuelles ärztliches Gutachten ist daher entscheidend für einen erfolgreichen Widerspruch.
Wichtig: Nach Erhalt des Bescheides haben Sie nur einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist nicht!
Melden Sie sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit und beantragen Sie Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). So ist Ihr Einkommen gesichert, während über den Widerspruch entschieden wird.
Unser Generator unterstützt Sie dabei, ein formal korrektes und überzeugendes Widerspruchsschreiben zu erstellen. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Argumente und ärztlichen Nachweise enthalten sind.
Die BG basiert die Einstellung oft auf der Einschätzung des beratungsärztlichen Dienstes, manchmal nur nach Aktenlage. Diese Entscheidung kann von Ihrem behandelnden Arzt abweichen, weshalb ein aktuelles Gutachten für den Widerspruch entscheidend ist.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Das Verfahren ist in der Regel kostenfrei und ein unabhängiges Gutachten erhöht die Erfolgschancen.
Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit und beantragen Sie Arbeitslosengeld unter Hinweis auf die 'Nahtlosigkeitsregelung' (§ 145 SGB III), um Ihr Einkommen während des Widerspruchs zu sichern.
Wichtig sind der BG-Bescheid, ein aktuelles ärztliches Gutachten, Ihr Widerspruchsschreiben und ggf. weitere medizinische Unterlagen wie Befunde oder Reha-Berichte.
Der Widerspruch sollte sachlich sein, sich auf die ärztlichen Feststellungen stützen, Ihre fortbestehenden Einschränkungen beschreiben und die Entscheidung der BG begründen. Unser Generator hilft bei der Erstellung eines formal korrekten Schreibens.