Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bewertet die Berufsgenossenschaft (BG) Ihre bleibenden Einschränkungen als Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Diese Prozente bestimmen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Verletztenrente haben. Ein zu niedriger Bescheid kann erhebliche finanzielle Folgen haben – handeln Sie daher rechtzeitig.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Die MdE gibt in Prozent an, wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit durch die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit eingeschränkt ist. Die BG vergleicht Ihre Leistungsfähigkeit mit der eines gesunden Menschen gleichen Alters und Geschlechts.
Entscheidend: 20 % – Nur bei einer MdE von mindestens 20 % besteht in der Regel Anspruch auf eine Verletztenrente. Wird die MdE auf 10 % oder 0 % festgesetzt, erhalten Sie keine Rente.
Die BG nutzt standardisierte Tabellen und Gutachten, die teilweise individuelle Faktoren wie chronische Schmerzen, psychische Folgen oder berufsspezifische Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigen. Abweichungen zwischen den Einschätzungen Ihres Facharztes und der BG sind ein zentraler Ansatzpunkt für einen Widerspruch.
Unser Generator hilft Ihnen, einen formal korrekten Widerspruch zu erstellen. Er unterstützt Sie dabei, die wesentlichen Punkte wie dauerhafte Einschränkungen und Auswirkungen auf Beruf und Alltag klar und nachvollziehbar darzustellen.
Die MdE bewertet ausschließlich die Einschränkungen durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten auf dem Arbeitsmarkt. Der GdB bewertet alle gesundheitlichen Probleme und deren Auswirkungen auf das tägliche Leben, unabhängig von der Ursache.
In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. Oft wird ein neues, unabhängiges Gutachten erstellt, um die tatsächlichen Einschränkungen zu prüfen.
Ja. Nur mit Einsicht in die Gutachten der BG können Sie nachvollziehen, welche Bewertung zugrunde gelegt wurde, und gezielt argumentieren.
Wenn neue gesundheitliche Einschränkungen hinzugekommen sind oder die ursprüngliche Einstufung deutlich zu niedrig ist, lohnt sich eine Neubewertung. Auch unterschiedliche Einschätzungen von Fachärzten sind ein guter Grund für eine Nachprüfung.
Alle aktuellen Befunde, Arztberichte, Reha-Unterlagen, Gutachten und ggf. eigene Aufzeichnungen zu Einschränkungen im Alltag und Beruf. Vollständige Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen erheblich.