MdE zu niedrig? So wehren Sie sich gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bewertet die Berufsgenossenschaft (BG) Ihre bleibenden Einschränkungen als Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Diese Prozente bestimmen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Verletztenrente haben. Ein zu niedriger Bescheid kann erhebliche finanzielle Folgen haben – handeln Sie daher rechtzeitig.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)?

Die MdE gibt in Prozent an, wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit durch die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit eingeschränkt ist. Die BG vergleicht Ihre Leistungsfähigkeit mit der eines gesunden Menschen gleichen Alters und Geschlechts.

Entscheidend: 20 % – Nur bei einer MdE von mindestens 20 % besteht in der Regel Anspruch auf eine Verletztenrente. Wird die MdE auf 10 % oder 0 % festgesetzt, erhalten Sie keine Rente.

Warum wird die MdE häufig zu niedrig eingeschätzt?

Die BG nutzt standardisierte Tabellen und Gutachten, die teilweise individuelle Faktoren wie chronische Schmerzen, psychische Folgen oder berufsspezifische Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigen. Abweichungen zwischen den Einschätzungen Ihres Facharztes und der BG sind ein zentraler Ansatzpunkt für einen Widerspruch.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein

  1. Frist wahren: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Eine kurze Begründung reicht zunächst.
  2. Mit dem Arzt sprechen: Gehen Sie zu Ihrem Facharzt und erläutern Sie, warum die MdE zu niedrig ist. Bitten Sie um einen aktuellen Bericht über Ihre dauerhaften Funktionseinschränkungen.
  3. Auswirkungen beschreiben: Konzentrieren Sie sich auf die Einschränkungen im Alltag und Beruf. Beschreiben Sie konkret: Welche Tätigkeiten können Sie nicht mehr ausführen? Wo treten Schmerzen oder Leistungseinbußen auf?
  4. Akteneinsicht beantragen: Fordern Sie die Gutachten an, auf die sich die BG stützt. Nur so können Sie nachvollziehen, wie die Bewertung zustande kam und gezielt widersprechen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen MdE und GdB (Grad der Behinderung)?

Die MdE bewertet ausschließlich die Einschränkungen durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten auf dem Arbeitsmarkt. Der GdB bewertet alle gesundheitlichen Probleme und deren Auswirkungen auf das tägliche Leben, unabhängig von der Ursache.

Was mache ich, wenn mein Widerspruch gegen die MdE auch abgelehnt wird?

In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. Oft wird ein neues, unabhängiges Gutachten erstellt, um die tatsächlichen Einschränkungen zu prüfen.

Sollte ich im Widerspruch Akteneinsicht beantragen?

Ja. Nur mit Einsicht in die Gutachten der BG können Sie nachvollziehen, welche Bewertung zugrunde gelegt wurde, und gezielt argumentieren.

Wann lohnt sich eine Nachprüfung der MdE?

Wenn neue gesundheitliche Einschränkungen hinzugekommen sind oder die ursprüngliche Einstufung deutlich zu niedrig ist, lohnt sich eine Neubewertung. Auch unterschiedliche Einschätzungen von Fachärzten sind ein guter Grund für eine Nachprüfung.

Welche Unterlagen sind für den Widerspruch wichtig?

Alle aktuellen Befunde, Arztberichte, Reha-Unterlagen, Gutachten und ggf. eigene Aufzeichnungen zu Einschränkungen im Alltag und Beruf. Vollständige Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen erheblich.