Prüfer: Krankengeld-Lücke & AU-Fristen rechtzeitig erkennen

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Fachlich geprüft | Stand: 13.05.2026

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Wer über längere Zeit krank ist und Krankengeld bezieht, muss höllisch aufpassen: Die sogenannte Krankengeld-Falle hat schon viele Versicherte in große finanzielle Not gestürzt. Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht rechtzeitig verlängert wird, droht der unwiderrufliche Verlust des Krankengeldanspruchs.

Mit unserem Krankengeld-Lücken-Prüfer können Sie schnell checken, ob Sie Ihre nächste Folge-AU rechtzeitig einholen. Tragen Sie einfach das Enddatum Ihrer aktuellen Krankschreibung und das geplante Datum Ihres nächsten Arztbesuches ein. Das Tool warnt Sie, falls eine gefährliche Lücke im Sinne des SGB V droht.

WICHTIG: Die gesetzliche Frist (§ 46 SGB V)

Damit Ihr Krankengeld nahtlos weitergezahlt wird, gelten für die lückenlose Feststellung strenge Regeln:

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Es prüft die Standardregelungen für die Abfolge von AU-Bescheinigungen nach aktuellem Stand. Es gibt individuelle Sonderfälle (z.B. geschlossene Praxen, Klinikaufenthalte). Im Zweifel sollten Sie immer vor Ablauf der aktuellen AU zum Arzt gehen!
Hinweis zur Datenspeicherung: Wir schützen Ihre Gesundheitsdaten. Die Fristenprüfung findet ausschließlich lokal in Ihrem Browser statt. Es erfolgt keine automatische Übermittlung Ihrer Termindaten an unsere Server.
Technischer Hinweis: Um Ihre Ergebnisse als PDF erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 13.05.2026

Fristen-Eingabe: Aktuelle & Neue AU

Warum das wichtig ist: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bereits beendet ist und Sie in die Krankengeld-Falle tappen, ruht das Krankengeld nicht nur, sondern Sie verlieren den Anspruch komplett und fallen in der Regel aus der Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch heraus.

Wie die Krankengeld-Lücke entsteht (Erklärung)

  1. Krankengeld wird immer tageweise gewährt. Ihr Anspruch bleibt erhalten, wenn die ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorangegangenen Krankschreibung erfolgt.
  2. Achtung: Feststellung vs. Bescheinigung! Es nützt Ihnen nichts, wenn der Arzt die AU rückdatiert. Sie müssen an dem besagten Tag physisch (oder nach den neuen Regeln ggf. per Videosprechstunde) vom Arzt untersucht und die AU festgestellt werden.
  3. Samstage gelten für diese Fristenregelung bei der AU-Folgebescheinigung als arbeitsfreie Tage. Endet die AU also am Freitag, ist der Termin am Montag ausreichend.

Gefährliches Beispiel

Ihre Krankschreibung endet an einem Mittwoch. Sie fühlen sich am Donnerstag weiterhin krank, schaffen es aber erst am Freitag zum Arzt. Da die Folge-AU nicht am nächsten Werktag (Donnerstag) festgestellt wurde, entsteht eine Lücke für Donnerstag. Die Konsequenz: Das Krankengeld ruht. Endete Ihr Arbeitsvertrag gar am Mittwoch, verlieren Sie den Krankengeldanspruch ab Donnerstag komplett!

Wichtige Hinweise zur Prävention

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Ob Brief vom Amt, komplizierter Antrag oder langer Bescheid der Krankenkasse: Clerion erklärt Ihnen jedes Schreiben verständlich, erkennt Fristen, prüft Dokumente und erstellt auf Wunsch ein fertiges Antwort-PDF (z.B. für Widersprüche). Einfach, sicher und entwickelt für Menschen, die im Alltag entlastet werden wollen.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zur Krankengeld-Frist

Zählt der Samstag als Werktag für die Krankengeld-Lücke?

Nein, zugunsten der Versicherten wird der Samstag bei der Folge-AU in der Regel nicht als Werktag gewertet. Wenn Ihre Krankschreibung an einem Freitag endet, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Montag den Arzt zur Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit aufsuchen. Dies ergibt sich aus der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts.

Mein Arzt hat Urlaub, was nun?

Sie müssen zwingend die offiziell benannte Vertretungspraxis aufsuchen. Sollte auch diese keine Termine frei haben oder unerreichbar sein, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder dokumentieren Sie Ihre versuchten Praxisbesuche lückenlos. Eine bloße telefonische Terminvereinbarung für die nächste Woche reicht nicht aus, um den Anspruch zu sichern!

Kann der Arzt die AU rückdatieren und mich retten?

Nein. Eine Rückdatierung ist arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber zwar manchmal in Ordnung (bis zu 3 Tage), aber sozialrechtlich für das Krankengeld irrelevant. Das Gesetz verlangt die taggenaue Feststellung durch Untersuchung an dem entsprechenden Tag. Eine rückwirkende Feststellung heilt die Lücke bei der Krankenkasse nicht.

Quellen & weiterführende Links