Prüfer: Krankengeld-Lücke & AU-Fristen rechtzeitig erkennen
Zur Übersicht: Krankengeld & ArbeitsunfähigkeitFachlich geprüft | Stand: 13.05.2026
Direkt zur kostenlosen Fristen-Prüfung springenWer über längere Zeit krank ist und Krankengeld bezieht, muss höllisch aufpassen: Die sogenannte Krankengeld-Falle hat schon viele Versicherte in große finanzielle Not gestürzt. Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht rechtzeitig verlängert wird, droht der unwiderrufliche Verlust des Krankengeldanspruchs.
Mit unserem Krankengeld-Lücken-Prüfer können Sie schnell checken, ob Sie Ihre nächste Folge-AU rechtzeitig einholen. Tragen Sie einfach das Enddatum Ihrer aktuellen Krankschreibung und das geplante Datum Ihres nächsten Arztbesuches ein. Das Tool warnt Sie, falls eine gefährliche Lücke im Sinne des SGB V droht.
WICHTIG: Die gesetzliche Frist (§ 46 SGB V)
Damit Ihr Krankengeld nahtlos weitergezahlt wird, gelten für die lückenlose Feststellung strenge Regeln:
- Der nächste Werktag: Die weitere Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen AU ärztlich festgestellt werden.
- Wochenend-Regelung: Endet Ihre Krankschreibung an einem Freitag, reicht es aus, wenn der Arzt die Folge-AU am darauffolgenden Montag ausstellt.
- Rückdatierungen zählen nicht: Ein Arzt darf Sie zwar theoretisch rückwirkend krankschreiben, dies rettet Ihren Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse in der Regel aber nicht! Das Datum der ärztlichen Vorstellung ist entscheidend.
Redaktionell geprüft am: 13.05.2026
Wie die Krankengeld-Lücke entsteht (Erklärung)
- Krankengeld wird immer tageweise gewährt. Ihr Anspruch bleibt erhalten, wenn die ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorangegangenen Krankschreibung erfolgt.
- Achtung: Feststellung vs. Bescheinigung! Es nützt Ihnen nichts, wenn der Arzt die AU rückdatiert. Sie müssen an dem besagten Tag physisch (oder nach den neuen Regeln ggf. per Videosprechstunde) vom Arzt untersucht und die AU festgestellt werden.
- Samstage gelten für diese Fristenregelung bei der AU-Folgebescheinigung als arbeitsfreie Tage. Endet die AU also am Freitag, ist der Termin am Montag ausreichend.
Gefährliches Beispiel
Ihre Krankschreibung endet an einem Mittwoch. Sie fühlen sich am Donnerstag weiterhin krank, schaffen es aber erst am Freitag zum Arzt. Da die Folge-AU nicht am nächsten Werktag (Donnerstag) festgestellt wurde, entsteht eine Lücke für Donnerstag. Die Konsequenz: Das Krankengeld ruht. Endete Ihr Arbeitsvertrag gar am Mittwoch, verlieren Sie den Krankengeldanspruch ab Donnerstag komplett!
Wichtige Hinweise zur Prävention
- Gehen Sie im Idealfall immer schon einen Tag vor Ablauf der aktuellen AU zum Arzt, um auf Nummer sicher zu gehen.
- Wenn die Praxis Ihres Hausarztes geschlossen ist, müssen Sie zwingend die Vertretung oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) aufsuchen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krankengeld-Frist
Zählt der Samstag als Werktag für die Krankengeld-Lücke?
Nein, zugunsten der Versicherten wird der Samstag bei der Folge-AU in der Regel nicht als Werktag gewertet. Wenn Ihre Krankschreibung an einem Freitag endet, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Montag den Arzt zur Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit aufsuchen. Dies ergibt sich aus der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts.
Mein Arzt hat Urlaub, was nun?
Sie müssen zwingend die offiziell benannte Vertretungspraxis aufsuchen. Sollte auch diese keine Termine frei haben oder unerreichbar sein, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder dokumentieren Sie Ihre versuchten Praxisbesuche lückenlos. Eine bloße telefonische Terminvereinbarung für die nächste Woche reicht nicht aus, um den Anspruch zu sichern!
Kann der Arzt die AU rückdatieren und mich retten?
Nein. Eine Rückdatierung ist arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber zwar manchmal in Ordnung (bis zu 3 Tage), aber sozialrechtlich für das Krankengeld irrelevant. Das Gesetz verlangt die taggenaue Feststellung durch Untersuchung an dem entsprechenden Tag. Eine rückwirkende Feststellung heilt die Lücke bei der Krankenkasse nicht.