Wurde Ihr Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation (LTA) von der Rentenversicherung abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Nach § 9 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe (Reha/LTA) Vorrang vor Rentenleistungen („Teilhabe vor Rente“) – im Widerspruch hilft es oft, genau zu begründen, wie die beantragte Maßnahme die Erwerbsfähigkeit erhalten/wiederherstellen soll. Praxis-Hinweis: Bei medizinischer Reha können Versicherte auch Reha-Einrichtungen vorschlagen; die Rentenversicherung prüft dann u.a. Qualität/Kriterien und muss die Auswahl nachvollziehbar begründen. Lesen Sie auch unsere Informationen zu Reha-Leistungen der Rentenversicherung.
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Redaktionell geprüft: 13.12.2025