Wurde Ihr Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) oder von Merkzeichen abgelehnt oder nicht im erwarteten Umfang festgestellt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Der GdB wird nach Zehnergraden abgestuft festgestellt; eine Feststellung erfolgt nur, wenn mindestens ein GdB von 20 vorliegt (§ 152 SGB IX). Praxis-Hinweis: Die Maßstäbe, nach denen GdB und Merkzeichen medizinisch bewertet werden, ergeben sich aus der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) inklusive der Anlage mit den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ (u.a. Teil D zu Merkzeichen). Lesen Sie auch unsere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026