Ihr Widerspruch wurde abgelehnt? Das ist ärgerlich, aber noch lange nicht das Ende. Wenn Sie weiterhin überzeugt sind, dass Ihnen eine Leistung zusteht, ist die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht der nächste Schritt. Das Verfahren ist bürgerfreundlich, in der Regel kostenfrei und Sie können sich selbst vertreten. Ziel ist, Ihre Ansprüche auf Basis des Sozialrechts durchzusetzen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle, einen Sozialverband oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Die Klage ist der richtige Weg, wenn eine Behörde (Krankenkasse, Rentenversicherung, Jobcenter, Versorgungsamt etc.) Ihren Widerspruch mit einem offiziellen Widerspruchsbescheid abgelehnt hat. Mit der Klage prüft ein unabhängiger Richter den gesamten Sachverhalt erneut. Er ist dabei nicht an die Entscheidung der Behörde gebunden und kann die Leistungen zu Ihren Gunsten neu festlegen.
Achtung: Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, um die Klage beim Sozialgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und Ihre Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Planen Sie also sofort die fristgerechte Einreichung Ihrer Klage ein.
Die Klage kann auf zwei Wegen erhoben werden:
Das Ziel der ersten Klageschrift ist die Einhaltung der Monatsfrist. Mit unserem Generator erstellen Sie schnell ein formell korrektes Dokument, das alle erforderlichen Angaben enthält und Ihren Anspruch auf Sozialleistungen sichert.
Nein. In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang. Sie können sich selbst vertreten. Sozialverbände wie VdK, SoVD oder Gewerkschaften bieten kostengünstige Unterstützung, insbesondere bei komplexen Fällen.
Das Verfahren ist für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung in der Regel kostenfrei. Eigene Auslagen wie Porto, Kopien oder ein Anwalt müssen selbst getragen werden. Bei Bedarf kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Die Klage wird der beklagten Behörde zugestellt. Diese reicht eine schriftliche Stellungnahme ein. Das Gericht kann zusätzliche Unterlagen anfordern oder einen Gutachter bestellen. Viele Verfahren werden schriftlich entschieden; bei strittigen Punkten findet eine mündliche Verhandlung statt.
Die Verfahrensdauer hängt von Fall und Gericht ab. Einfache Fälle werden oft innerhalb weniger Monate entschieden, komplexe Fälle oder solche mit Gutachten können bis zu einem Jahr dauern. Das Gericht informiert über jeden Schritt.
Ja, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Senden Sie alle Unterlagen schriftlich oder per Online-Portal ein. Achten Sie auf Vollständigkeit, damit das Gericht alle Informationen prüfen kann.