Wichtiger Hinweis in Lebenskrisen

Wenn das fragile Selbstwertgefühl bei einer Narzisstischen Persönlichkeitsstörung zusammenbricht (z.B. durch Jobverlust oder Trennung), kommt es oft zu schweren, potenziell lebensbedrohlichen Krisen ("narzisstische Kränkung"). Wenn Sie akute Suizidgedanken haben oder keinen Ausweg mehr sehen, wenden Sie sich sofort an die Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7 erreichbar). In akuten Notfällen wählen Sie die 112.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung: Echte Krankheit vs. Trend-Begriff

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Der Begriff "Narzisst" wird heute inflationär für toxische Ex-Partner oder egoistische Chefs verwendet. Das verdeckt eine wichtige Tatsache: Die echte Narzisstische Persönlichkeitsstörung (NPS) ist eine schwere, tiefgreifende psychische Erkrankung, die mit immensem Leidensdruck verbunden ist. Hier erfahren Sie, wo die Grenze zwischen Charakterzug und Krankheit verläuft und welche Rechte Betroffene bei der Krankenkasse haben.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine ärztliche Diagnose. Sie richtet sich an Betroffene, die Hilfe im Kassen- und Sozialrecht suchen, sowie an Angehörige zur ersten Orientierung.

Autor: Kassen-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Schluss mit dem Stigma: Was ist eine echte NPS?

Im Internet-Trend-Jargon ist jeder egozentrische Mensch sofort ein Narzisst. Für die gesetzliche Krankenkasse und das Sozialrecht gelten jedoch strenge medizinische Kriterien (ICD-10: F60.8). Der entscheidende juristische Unterschied lautet: Krankheitswert.

Ersteinschätzung: Charakterzug oder Persönlichkeitsstörung?

Unser wissenschaftlich fundierter Screening-Test hilft Ihnen (oder Angehörigen) dabei, einzuschätzen, ob eher normale narzisstische Anteile vorliegen oder ob Hinweise auf eine behandlungsbedürftige Störung bestehen. Eine Diagnose kann nur durch eine fachliche Untersuchung gestellt werden.

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Kostenübernahme: Wie die Kasse eine NPS-Therapie bezahlt

Menschen mit echter NPS gehen fast nie zum Arzt mit den Worten: "Ich bin ein Narzisst, bitte behandeln Sie mich." Sie suchen Hilfe, wenn ihr Abwehrsystem zusammenbricht. Aus kassenrechtlicher Sicht erfolgt die Diagnose und Beantragung der Psychotherapie daher fast immer über sogenannte Komorbiditäten (Begleiterkrankungen).

Die Krankenkasse bewilligt die Therapie (meist Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sehr häufig aufgrund von:

Die Hürde: Therapeutensuche und Kostenerstattung

Patienten mit Persönlichkeitsstörungen gelten im System oft als "schwierig". Die Wartezeiten bei Kassenärzten sind extrem lang. Hier ist das Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) Ihr wichtigstes Werkzeug! Wenn Sie keinen Kassentherapeuten finden und eine rechtzeitige Behandlung im System nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren in Betracht kommen.

Krankengeld und Konflikte am Arbeitsplatz

Die NPS führt häufig zu massiven Konflikten am Arbeitsplatz (Probleme mit Unterordnung, Konflikte mit Kollegen). Bricht das System des Betroffenen zusammen, folgt oft eine lange Arbeitsunfähigkeit.

Die Krankenkasse zahlt hierbei grundsätzlich Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit.
Achtung: Bei psychischen Erkrankungen kann der Medizinische Dienst (MD) die Arbeitsunfähigkeit auch nach Aktenlage prüfen. Entscheidend ist dann eine nachvollziehbare ärztliche Begründung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit; die Diagnose allein reicht dafür nicht aus.

GdB (Schwerbehinderung) bei einer Persönlichkeitsstörung

Ein Antrag beim Versorgungsamt auf einen Grad der Behinderung (GdB) kann bei einer NPS sehr sinnvoll sein, wenn das Leben dauerhaft entgleist ist. Das Versorgungsamt prüft nicht, ob Sie "narzisstisch" sind, sondern bewertet die sozialen Einordnungsschwierigkeiten.

Wer aufgrund der Störung immer wieder seinen Job verliert, keine tragfähigen sozialen Netzwerke mehr aufbauen kann und häufig in psychiatrischer Klinikbehandlung ist, erhält gemäß den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen oft einen GdB von 30 bis 50. Ein GdB kann Sie arbeitsrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Kündigungen schützen.

Ersteinschätzung: Lohnt sich ein GdB-Antrag für mich? Therapieplatz: Zum Kostenerstattungs-Generator

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Checkliste – Wege ins Hilfesystem

Fallbeispiele

Hinweis: Die folgenden Praxisfälle dienen der Veranschaulichung. Alle Beträge, Zahlen und Fristen sind vereinfachte Modellrechnungen und werden nicht fortlaufend auf tagesaktuelle Rechtsstände geprüft.

So entscheiden Krankenkasse und MDK (Medizinischer Dienst) in der Praxis.

Beispiel 1 — Therapiebewilligung durch Komorbidität

Ausgangslage: Herr M. (45, Abteilungsleiter) wird degradiert. Seine selbstgerechte Fassade bricht zusammen. Er entwickelt eine schwere Alkoholsucht und tiefe Depressionen. Der Psychiater diagnostiziert eine Narzisstische Persönlichkeitsstörung als Grunderkrankung.

Maßnahme: Der Antrag auf Psychotherapie wird bei der Krankenkasse gestellt. Fokus des Antrags ist nicht nur die NPS, sondern primär die akute schwere depressive Episode (F32.2), die die Arbeitsfähigkeit bedroht.

Ergebnis: Die Krankenkasse bewilligt anstandslos ein Kontingent von 60 Stunden tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Beispiel 2 — Krankengeld-Falle beim MDK abgewehrt

Ausgangslage: Frau V. bezieht seit 4 Monaten Krankengeld wegen einer "Anpassungsstörung" nach massiven Konflikten mit Vorgesetzten. Der MDK der Krankenkasse entscheidet nach Aktenlage: "Nur ein arbeitsplatzbezogener Konflikt, keine AU mehr. Krankengeld wird eingestellt."

Maßnahme: Frau V. legt sofort Widerspruch ein. Ihr behandelnder Psychiater reicht ein Attest nach, dass die Konflikte am Arbeitsplatz das Symptom einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung (NPS) sind, die dringend in einer psychosomatischen Reha behandelt werden muss.

Ergebnis: Die Krankenkasse nimmt die Einstellung zurück. Das Krankengeld wird weitergezahlt und ein Reha-Antrag bei der Rentenversicherung auf den Weg gebracht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zahlt die Krankenkasse eine Therapie bei Narzissmus?

Ja, wenn eine offiziell diagnostizierte narzisstische Persönlichkeitsstörung vorliegt, die "Krankheitswert" besitzt. Da Betroffene aber meist erst Hilfe suchen, wenn das System zusammenbricht, bewilligen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie oft vor allem dann, wenn zusätzlich behandlungsbedürftige Begleiterkrankungen wie tiefe Depressionen, Sucht oder schweres Burnout vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen narzisstischen Zügen und einer echten Störung?

Narzisstische Züge (wie starker Egoismus, Karrierestreben oder ein hohes Geltungsbedürfnis) haben viele Menschen. Sie bewältigen den Alltag damit meist sehr erfolgreich – das hat keinen 'Krankheitswert'. Eine echte Persönlichkeitsstörung (NPS) liegt erst vor, wenn das Verhalten starr ist und beim Betroffenen zu massivem Leidensdruck, tiefen emotionalen Abstürzen, Suizidalität und der Unfähigkeit führt, soziale oder berufliche Beziehungen dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Bekommt man wegen einer NPS einen Grad der Behinderung (GdB)?

Das ist absolut möglich. Das zuständige Versorgungsamt bewertet bei psychiatrischen Diagnosen nicht den Namen der Diagnose, sondern die sogenannten "sozialen Einordnungsschwierigkeiten" im Alltag. Führt die Persönlichkeitsstörung zu ständigen Kündigungen, totaler sozialer Isolation und wiederkehrenden schweren depressiven Krisen, kann gemäß den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ein GdB von 30 bis 50 erreicht werden. Eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor.

Warum ist das Kostenerstattungsverfahren bei NPS so wichtig?

Menschen mit Persönlichkeitsstörungen (wie NPS oder Borderline) benötigen oft spezielle Therapieformen (wie die Schematherapie), die nur von wenigen Kassenärzten angeboten werden. Die Wartezeiten sind oft unzumutbar lang. In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse in Betracht kommen, wenn die erforderliche Behandlung als Sachleistung nicht rechtzeitig verfügbar war und die Therapie deshalb selbst beschafft werden musste (§ 13 Abs. 3 SGB V). Dafür muss in der Regel ein Protokoll vergeblicher Therapeutensuche eingereicht werden.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 11.08.2026

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