Ein großer Irrtum im Sozialrecht ist, dass allein eine Diagnose (wie z.B. "Schwere Depression" oder "PTBS") automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis führt. Das ist nicht so!
Das Versorgungsamt richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Teil B, 3.7). Entscheidend ist einzig und allein die "soziale Anpassungsschwierigkeit". Das bedeutet: Wie stark schränkt die Erkrankung Ihren Alltag, Ihre Arbeit, Ihre Beziehungen und Ihre Fähigkeit zur Selbstversorgung ein?
Zuletzt geprüft: 04.03.2026
Achtung (Haftungsausschluss): Dieses Tool liefert eine unverbindliche Orientierung und kann die Begutachtung durch das Versorgungsamt nicht ersetzen. Die Zuerkennung eines GdB hängt maßgeblich davon ab, wie ausführlich und präzise Ihre behandelnden Ärzte (Psychiater, Hausarzt, Klinikberichte) Ihre Einschränkungen in den ärztlichen Befundberichten dokumentieren.
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