Rechner: GdB-Ersteinschätzung bei psychischen Erkrankungen

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft eine große Hürde. Die Unsicherheit ist groß: Reicht meine Diagnose für einen Schwerbehindertenausweis? Werden meine täglichen Kämpfe mit Depressionen, Ängsten oder PTBS überhaupt ernst genommen?

Unser Rechner hilft Ihnen, die Logik des Versorgungsamtes zu verstehen. Er basiert auf den offiziellen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und ermittelt eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihres möglichen GdB. So gehen Sie besser vorbereitet in das Antragsverfahren und wissen genau, welche Einschränkungen Sie besonders betonen sollten.

Zentrales Kriterium: Die soziale Anpassungsschwierigkeit

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass allein eine Diagnose (z. B. "Schwere Depression") automatisch zu einem hohen GdB führt. Das Versorgungsamt bewertet stattdessen die Auswirkungen auf Ihr Leben:

Strategie-Tipp: Den "Guten Tag" im Kopf streichen. Wenn Sie den Test ausfüllen oder den echten Antrag stellen, beschreiben Sie nicht Ihren besten Tag der Woche. Das Sozialrecht bewertet den Dauerzustand. Schildern Sie Ihre Hürden so, wie sie an den schlechten und durchschnittlichen Tagen auftreten. Nutzen Sie zusätzlich unsere Formulierungshilfe für Selbsteinschätzungsbögen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine medizinische Begutachtung oder Rechtsberatung dar. Es handelt sich um eine statistische Einschätzung auf Basis der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die finale Entscheidung trifft ausschließlich der ärztliche Dienst Ihres zuständigen Versorgungsamtes.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Gesundheitsdaten sind bei uns sicher. Dieser Rechner arbeitet lokal in Ihrem Browser (localStorage). Es werden keine Diagnosen oder persönlichen Details an unsere Server übertragen.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Ersteinschätzung herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der PDF-Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich im Hinblick auf Ihren aktuellen Alltag, nicht nur an besonders schlechten Tagen:

Schritt 1 – Dauer & Therapie (Chronifizierung)

Das Versorgungsamt bewertet nur Zustände, die dauerhaft (über 6 Monate) anhalten und nicht durch einfache Therapien geheilt werden können.

Schritt 2 – Arbeit & Soziales Leben
Schritt 3 – Alltag & Selbstorganisation

Können Sie Ihr Leben abseits der Arbeit noch selbst organisieren?

Schritt 1 von 3

Achtung (Haftungsausschluss): Dieses Tool liefert eine unverbindliche Orientierung und kann die Begutachtung durch das Versorgungsamt nicht ersetzen. Die Zuerkennung eines GdB hängt maßgeblich davon ab, wie ausführlich und präzise Ihre behandelnden Ärzte (Psychiater, Hausarzt, Klinikberichte) Ihre Einschränkungen in den ärztlichen Befundberichten dokumentieren.

Clerion – Hilfe beim GdB-Antrag und Widerspruch

Der Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung einer Behinderung ist extrem lang. Und oft lehnen die Ämter im ersten Schritt ab oder vergeben nur einen zu niedrigen GdB von 20, weil sie auf Erschöpfung bei den Antragstellern spekulieren. Hier hilft Clerion: Die KI liest den Ablehnungsbescheid, erklärt Ihnen die Begründung des Amtes und formuliert für Sie einen fachlich starken, juristisch sauberen Widerspruch – einfach als PDF zum Ausdrucken.

Häufige Fragen (FAQ) zum GdB bei psychischen Leiden

Werden die GdB-Werte bei mehreren Krankheiten einfach addiert?

Nein. Haben Sie beispielsweise eine Depression (Einzel-GdB 30) und ein Rückenleiden (Einzel-GdB 20), ergibt das nicht automatisch einen GdB von 50. Das Amt prüft, wie sich die Leiden gegenseitig beeinflussen. Oft wird nur der höchste Wert leicht erhöht. Eine Addition findet im deutschen Schwerbehindertenrecht nicht statt.

Was bringt mir ein GdB von 30 oder 40?

Auch wenn Sie erst ab GdB 50 als "schwerbehindert" gelten, bietet ein GdB von 30 oder 40 wichtige Vorteile. Sie können bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Damit erhalten Sie denselben Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Zudem gibt es bereits bei kleineren GdB-Werten Steuerfreibeträge (Pauschbeträge).

Wie lange dauert das Verfahren beim Versorgungsamt?

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Monaten. Das Amt muss Befundberichte von Ihren behandelnden Ärzten anfordern und diese durch den versorgungsärztlichen Dienst auswerten lassen. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie aktuelle Arztberichte direkt dem Antrag beilegen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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