Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen GdB-Einschätzung springenEin Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft eine große Hürde. Die Unsicherheit ist groß: Reicht meine Diagnose für einen Schwerbehindertenausweis? Werden meine täglichen Kämpfe mit Depressionen, Ängsten oder PTBS überhaupt ernst genommen?
Unser Rechner hilft Ihnen, die Logik des Versorgungsamtes zu verstehen. Er basiert auf den offiziellen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und ermittelt eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihres möglichen GdB. So gehen Sie besser vorbereitet in das Antragsverfahren und wissen genau, welche Einschränkungen Sie besonders betonen sollten.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass allein eine Diagnose (z. B. "Schwere Depression") automatisch zu einem hohen GdB führt. Das Versorgungsamt bewertet stattdessen die Auswirkungen auf Ihr Leben:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Achtung (Haftungsausschluss): Dieses Tool liefert eine unverbindliche Orientierung und kann die Begutachtung durch das Versorgungsamt nicht ersetzen. Die Zuerkennung eines GdB hängt maßgeblich davon ab, wie ausführlich und präzise Ihre behandelnden Ärzte (Psychiater, Hausarzt, Klinikberichte) Ihre Einschränkungen in den ärztlichen Befundberichten dokumentieren.
Nein. Haben Sie beispielsweise eine Depression (Einzel-GdB 30) und ein Rückenleiden (Einzel-GdB 20), ergibt das nicht automatisch einen GdB von 50. Das Amt prüft, wie sich die Leiden gegenseitig beeinflussen. Oft wird nur der höchste Wert leicht erhöht. Eine Addition findet im deutschen Schwerbehindertenrecht nicht statt.
Auch wenn Sie erst ab GdB 50 als "schwerbehindert" gelten, bietet ein GdB von 30 oder 40 wichtige Vorteile. Sie können bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Damit erhalten Sie denselben Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Zudem gibt es bereits bei kleineren GdB-Werten Steuerfreibeträge (Pauschbeträge).
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Monaten. Das Amt muss Befundberichte von Ihren behandelnden Ärzten anfordern und diese durch den versorgungsärztlichen Dienst auswerten lassen. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie aktuelle Arztberichte direkt dem Antrag beilegen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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