Rechner: Stufenplan für die Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Nach einer langen und schweren Erkrankung – sei es ein Burnout, eine schwere Depression oder eine körperliche Diagnose – ist der Gedanke an die Rückkehr in den Vollzeit-Job oft mit großen Ängsten verbunden. Das „Hamburger Modell“ (stufenweise Wiedereingliederung) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Belastbarkeit in einem geschützten Rahmen langsam wieder aufzubauen.

Mit diesem Tool können Sie zu Hause und ohne Druck einen Entwurf für Ihren persönlichen Stufenplan erstellen. Tragen Sie einfach Ihr gewünschtes Startdatum ein und legen Sie fest, wie viele Wochen Sie mit welcher täglichen Stundenzahl starten möchten. Das PDF dient als perfekte Gesprächsgrundlage für Ihren behandelnden Arzt.

WICHTIG: Die rechtliche Situation beim Hamburger Modell (§ 74 SGB V)

Viele Arbeitnehmer haben falsche Vorstellungen von der Wiedereingliederung. Beachten Sie zwingend diese Fakten:

Strategie-Tipp: Planen Sie Puffer ein! Starten Sie lieber mit sehr wenigen Stunden (z. B. 2 bis 3 Stunden täglich) und dehnen Sie diese Phase auf zwei oder drei Wochen aus. Oft wird die Erschöpfung in der Praxis unterschätzt. Der Plan ist nicht in Stein gemeißelt: Wenn Sie merken, dass die nächste Stufe noch zu viel ist, kann Ihr Arzt den Plan jederzeit anpassen, verlängern oder abbrechen, ohne dass Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine medizinische Begutachtung oder arbeitsrechtliche Beratung dar. Es generiert lediglich einen Rechen- und Zeitplan als Entwurf. Ihr behandelnder Arzt muss diesen Plan medizinisch verantworten, abstempeln und unterschreiben, bevor er bei Arbeitgeber und Kasse eingereicht wird.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Gesundheits- und Plandaten sind hochsensibel. Das Tool arbeitet zu 100 % lokal in Ihrem Browser (localStorage). Eine Übermittlung Ihrer Eingaben an unsere Server findet nicht statt.
Technischer Hinweis: Um das fertige PDF für Ihren Arzt erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

Schritt 1 – Grunddaten & Start
Schritt 2 – Den Stufenplan aufbauen

Tipp bei Psyche/Burnout: Starten Sie schonend (z.B. mit 2 oder 3 Stunden) und belassen Sie eine Stufe ruhig für 2 bis 3 Wochen, bevor Sie steigern. Sie müssen nicht alle 4 Stufen ausfüllen.

Stufe 1 (Der Einstieg)
Stufe 2
Stufe 3 (Optional)
Schritt 1 von 2

Entwurf: Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Gemäß § 74 SGB V / § 44 SGB IX

Patient / Arbeitnehmer:

Arbeitgeber:

Reguläre Ziel-Arbeitszeit nach Ende der Maßnahme:

Hinweis: Der Arbeitnehmer ist während der gesamten Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, der Lebensunterhalt wird durch Krankengeld/Übergangsgeld gesichert.

Stufe Von (Datum) Bis (Datum) Dauer Tägliche Arbeitszeit

Besondere Einschränkungen / Ärztliche Hinweise:

Unterschrift & Stempel des behandelnden Arztes
(Ärztliche Befürwortung)
Unterschrift des Patienten
(Einverständnis)
Unterschrift des Arbeitgebers
(Zustimmung)
Unterschrift der Krankenkasse / Kostenträger
(Genehmigung)

Clerion – Wenn die Krankenkasse querschießt

Es kommt vor, dass Krankenkassen die Wiedereingliederung ablehnen und Sie auffordern, stattdessen Rente zu beantragen, oder das Krankengeld plötzlich einstellen, weil der MD (Medizinische Dienst) Sie für sofort "voll arbeitsfähig" hält. Laden Sie den Bescheid bei Clerion hoch. Die KI formuliert für Sie einen wasserdichten Widerspruch und schützt Ihr Krankengeld.

Häufige Fragen (FAQ) zur Stufenweisen Wiedereingliederung

Muss mein Arbeitgeber dem Stufenplan zustimmen?

Grundsätzlich ja, das Hamburger Modell basiert auf Freiwilligkeit. Der Arbeitgeber kann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ausnahme: Wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind, hat der Arbeitgeber nach § 164 SGB IX eine erhöhte Fürsorgepflicht und muss der Wiedereingliederung in der Regel zustimmen, es sei denn, sie ist ihm absolut unzumutbar.

Darf ich während der Wiedereingliederung Urlaub nehmen?

Nein. Da Sie rechtlich zu 100 % arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, können Sie keinen Erholungsurlaub nehmen. Wenn Sie eine längere Pause brauchen oder verreisen wollen, muss die Wiedereingliederung formell abgebrochen oder (in sehr engen, ärztlich begründeten Ausnahmefällen) unterbrochen werden. Ihr Urlaubsanspruch verfällt während dieser Zeit aber nicht, sondern staut sich an.

Was ist das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)?

Sind Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet (§ 167 SGB IX), Ihnen ein BEM-Gespräch anzubieten. In diesem Gespräch soll gemeinsam geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ist oft das konkrete Ergebnis eines solchen BEM-Verfahrens.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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