Die stufenweise Wiedereingliederung (nach § 74 SGB V) dient dazu, Sie nach langer Krankheit (z.B. Burnout, Depression) langsam an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Wichtig: Während der gesamten Dauer gelten Sie rechtlich weiterhin als 100% arbeitsunfähig krankgeschrieben! Sie erhalten in dieser Zeit kein Gehalt, sondern weiterhin Krankengeld (oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung). Sie können den Plan bei Überlastung jederzeit abbrechen oder verlängern.
Mit diesem Tool können Sie in Ruhe zu Hause einen Entwurf für Ihren Stufenplan erstellen. Tragen Sie das Startdatum ein und legen Sie fest, wie viele Wochen Sie wie viele Stunden am Tag arbeiten möchten. Das Tool berechnet alle exakten Daten.
Drucken Sie den Plan am Ende aus und nehmen Sie ihn mit zu Ihrem behandelnden Arzt. Dieser muss den Plan medizinisch absegnen und unterschreiben. Anschließend legen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse zur Zustimmung vor.
Zuletzt geprüft: 05.03.2026
Gemäß § 74 SGB V / § 44 SGB IX
Patient / Arbeitnehmer:
Arbeitgeber:
Reguläre Ziel-Arbeitszeit nach Ende der Maßnahme:
Hinweis: Der Arbeitnehmer ist während der gesamten Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, der Lebensunterhalt wird durch Krankengeld/Übergangsgeld gesichert.
| Stufe | Von (Datum) | Bis (Datum) | Dauer | Tägliche Arbeitszeit |
|---|
Besondere Einschränkungen / Ärztliche Hinweise:
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen sollen?
Nutzen Sie unseren Digitalen Lotsen. Er führt Sie in wenigen Klicks zielsicher zum passenden Ratgeber, Rechner oder Generator für Ihr Anliegen.
💡 Fehler entdeckt oder ein technisches Problem? Helfen Sie uns, die Tools aktuell zu halten. Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht.