Stufenplan-Rechner: Wiedereingliederung in den Job

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Wichtiges Kassenrecht: So funktioniert das Hamburger Modell

Die stufenweise Wiedereingliederung (nach § 74 SGB V) dient dazu, Sie nach langer Krankheit (z.B. Burnout, Depression) langsam an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Wichtig: Während der gesamten Dauer gelten Sie rechtlich weiterhin als 100% arbeitsunfähig krankgeschrieben! Sie erhalten in dieser Zeit kein Gehalt, sondern weiterhin Krankengeld (oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung). Sie können den Plan bei Überlastung jederzeit abbrechen oder verlängern.

Mit diesem Tool können Sie in Ruhe zu Hause einen Entwurf für Ihren Stufenplan erstellen. Tragen Sie das Startdatum ein und legen Sie fest, wie viele Wochen Sie wie viele Stunden am Tag arbeiten möchten. Das Tool berechnet alle exakten Daten.

Drucken Sie den Plan am Ende aus und nehmen Sie ihn mit zu Ihrem behandelnden Arzt. Dieser muss den Plan medizinisch absegnen und unterschreiben. Anschließend legen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse zur Zustimmung vor.

Zuletzt geprüft: 05.03.2026

Schritt 1 – Grunddaten & Start
Schritt 2 – Den Stufenplan aufbauen

Tipp bei Psyche/Burnout: Starten Sie schonend (z.B. mit 2 oder 3 Stunden) und belassen Sie eine Stufe ruhig für 2 bis 3 Wochen, bevor Sie steigern. Sie müssen nicht alle 4 Stufen ausfüllen.

Stufe 1 (Der Einstieg)
Stufe 2
Stufe 3 (Optional)
Schritt 1 von 2

Entwurf: Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Gemäß § 74 SGB V / § 44 SGB IX

Patient / Arbeitnehmer:

Arbeitgeber:

Reguläre Ziel-Arbeitszeit nach Ende der Maßnahme:

Hinweis: Der Arbeitnehmer ist während der gesamten Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, der Lebensunterhalt wird durch Krankengeld/Übergangsgeld gesichert.

Stufe Von (Datum) Bis (Datum) Dauer Tägliche Arbeitszeit

Besondere Einschränkungen / Ärztliche Hinweise:

Unterschrift & Stempel des behandelnden Arztes
(Ärztliche Befürwortung)
Unterschrift des Patienten
(Einverständnis)
Unterschrift des Arbeitgebers
(Zustimmung)
Unterschrift der Krankenkasse / Kostenträger
(Genehmigung)

Clerion – Wenn die Krankenkasse querschießt

Es kommt vor, dass Krankenkassen die Wiedereingliederung ablehnen und Sie auffordern, stattdessen Rente zu beantragen, oder das Krankengeld plötzlich einstellen, weil der MD (Medizinische Dienst) Sie für sofort "voll arbeitsfähig" hält. Laden Sie den Bescheid bei Clerion hoch. Die KI formuliert für Sie einen wasserdichten Widerspruch und schützt Ihr Krankengeld.

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